St-04

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Titel Mehr Gerechtigkeit - Für eine sozialdemokratische Offensive in der Steuerpolitik

AntragstellerInnen UB Köln

Veranstaltung(en) I/2019

Der Landesparteitag möge beschließen:

Mehr Gerechtigkeit - Für eine sozialdemokratische Offensive in der Steuerpolitik

Angesichts einer sich zunehmend öffnenden Schere zwischen arm und reich bei deutlich abnehmender Steuerlast der hohen Einkommen und Vermögen und angesichts dringend notwendiger Investitionen in die öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge ist die SPD in besonderer Weise gefordert, für einen starken und finanziell handlungsfähigen Staat und für mehr Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit einzutreten. Nur so entstünde Spielraum für die Entlastung kleiner und wirklich mittlerer Einkommen, die sie am Ende nicht über staatliche Leistungseinschränkungen selber finanzieren müssten. Der Staat nimmt von den Vielen zu viel und von den Wenigen zu wenig an Steuern ein. Ein Land, in dem Einkommen und Vermögen sich auf einen zunehmend kleiner werden Teil der Gesellschaft konzentrieren und in dem 5 Prozent so viel besitzen wie die übrigen 95 Prozent, gefährdet auf Dauer das Zusammenleben aller. Diesen Trend wollen wir stoppen und umkehren. Wir wollen auch steuerpolitisch die Partei der sozialen Gerechtigkeit und die Interessenvertretung der Vielen sein.
Der Landesparteitag fordert den Parteivorstand auf, unter Einbeziehung der nachfolgenden Forderungen zeitnah ein Konzept für eine öffentlichkeitswirksame steuerpolitische Offensive auf nationaler und internationaler Ebene vorzulegen. Das Ziel ist, die mit den notwendigen Einnahmen der öffentlichen Hand und der Stärkung der staatlichen Handlungsfähigkeit verbundenen finanziellen Lasten gerecht zu verteilen. Dafür müssen Steuertricksereien und Steuerbetrug wirksam bekämpft, steuerliche Privilegien für hohe Vermögen und Einkommen abgebaut und kleine und mittlere Einkommen – und nur die – wirksam entlastet werden.
 
Bekämpfung von Steuertrickserei, Steuerbetrug und Steuerraub
 
Staatseinnahmen sind nur dann gerecht, wenn sich alle angemessen an der Finanzierung des Staates beteiligen. Das ist so lange nicht der Fall, wie besonders vermögende Personen und global agierende Unternehmen in der Lage sind, Steuern durch trickreiches Ausnutzen von Schlupflöchern bis hin zum Betrug oder gar der Plünderung öffentlicher Kassen zu umschiffen.
 
Dass Steuerräuber allein in den letzten Jahren Steuern nicht nur hinterzogen, sondern die öffentlichen Kassen durch Rückerstattung von zig Milliarden Euro gar nicht gezahlter Steuern geplündert haben, ist ein Skandal, der nicht länger hinnehmbar ist, auch weil es die Steuermoral der ehrlichen Arbeitnehmer und Unternehmer untergräbt. Deshalb steht die Bekämpfung dieser teils kriminellen Machenschaften im Zentrum der Offensive, die u.a. folgende Maßnahmen vorsieht:
 
Schlupflöcher vermeiden, bestehende Schlupflöcher schneller schließen
 


  • Automatischer Informationsaustausch zu Kapitalerträgen zwischen Banken und  Finanzbehörden auch im Inland wie das bei Lohn- und Gehaltsüberweisungen selbstverständlich ist.

  • Gesetzliche Regelungen gegen Gewinnverschiebung über Lizenzgebühren bei der Gewinnermittlung durch eine dauerhaft wirksame Lizenzschranke

  • Konsequente Aufarbeitung von Versäumnissen bei der Bekämpfung von Steuerflucht ( z.B. Cum/Ex- Geschäfte ); Meldepflicht für Steuersparmodelle

  • Öffentliche Darstellung der globalen Verteilung von Umsätzen, Gewinnen und Steuern international agierender Unternehmen (Country-by-Country-Reporting)

  • Ausweis der Beteiligung externer Experten bei der Formulierung von Gesetzen und Gesetzesauslegungen (Footprints)

  • Prüfung steuerlicher Ausnahmetatbestände auf Missbrauchsentwicklung

  • Schaffung einer gemeinsamen EU-weiten Bemessungsgrundlage für die Unternehmenssteuern


 
Transparenz und Ermittlungsmöglichkeiten verbessern
 

  • Klarstellung, auch künftig auf Steuer-CDs und andere Insider-Informationen  zurückzugreifen.

  • Einführung bundeseinheitlicher Standards (insbesondere in Bezug auf die Prüfungsdichte) für Steuerprüfung und –fahndung.

  • Personelle Verstärkung der Aufklärungseinheiten in der Finanzverwaltung.

  • Nachbesserung des Gesetzes zur Einführung nicht manipulierbarer Registrierkassen.

  • Verbesserung der Kooperation zwischen Steuerbehörden und Finanzaufsicht und Ausstattung der BaFin mit staatsanwaltschaftlichen Kompetenzen.

  • Aufbau eines europäischen Transparenzregisters zur Erfassung von Offshore-Niederlassungen (Briefkastenfirmen ).

  • Verbesserung der Zusammenarbeit von nationalen Steuerbehörden mit OLAF, Europol und Interpol.

  • Whistleblower gesetzlich schützen, die einen nachweislichen Betrug an der Allgemeinheit offenbaren.


 
Wirkungsvollere Sanktionen bei Gesetzesverstößen
 

  • Abschaffung der Möglichkeit, durch Selbstanzeige Strafminderung zu erreichen, keine Privilegierung von Betrugsdelikten im Steuerbereich.

  • Einführung eines Unternehmensstrafrechts zur wirksameren Sanktionierung von Beihilfe zu Steuerstraftaten


 
Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit
 
Angesichts hoher und weiter steigender Unternehmensgewinne und Spitzeneinkommen brauchen wir eine Korrektur der Steuerbelastung, indem die seit Jahrzehnten andauernde Umverteilung von unten nach oben gestoppt und wieder dem Leitsatz Rechnung getragen wird, dass starke Schultern mehr tragen müssen als schwache. Die SPD hat vor 15 Jahren die größte Einkommensteuersenkung und die größte Körperschaftssteuersenkung  in der Geschichte der Bundesrepublik vollzogen. Dadurch wurden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Besonders profitiert davon haben allerdings die Großverdiener. Es ist höchste Zeit für eine Korrektur, die den Erfordernissen einer dynamischen Wirtschaft ebenso Rechnung trägt wie der Sicherung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Sicherung und Verbesserung der staatlichen Handlungsfähigkeit. Dabei geht es - gemessen an der konservativ-liberalen Steuerpolitik der neunziger Jahre - nicht um Steuererhöhungen, sondern um die notwendige Neujustierung der Steuersenkungen der rot-grünen Regierung von 1998 - 2005 hin zu einer weiteren Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen sowie um die Rücknahme der zum Teil exorbitanten Besserstellung von hohen Vermögen und Einkommen. Das wollen wir durch folgende Maßnahmen im Bereich der Substanz-, Einkommen- und Ertragsteuern und der Umsatzsteuer erreichen.
 
Substanzsteuern
 

  • Die Vermögensteuer soll wieder aktiviert werden, ab einer Million Euro Vermögen für Singles greifen und 1% betragen.

  • Bei der Erbschaftssteuer sollen alle Vermögensarten  gleich  (keine Privilegierung bei Unternehmenserbschaften) behandelt werden. Hohe Freibeträge sorgen dafür, dass die die überwiegende Mehrheit der Menschen auch künftig nicht von der Erbschaftsteuer betroffen sein wird. Wenn bei der Unternehmensvererbung durch eine sofortige Fälligkeit Arbeitsplätze   gefährdet werden, sollen die Zahlungsmodalitäten so ausgestaltet werden, dass das   Unternehmen in seiner Existenz und Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet ist.

  • Die Nutzung des Freibetrages bei Schenkung oder Erbschaft soll nur noch einmalig möglich sein.

  • Langfristig ist die bisherige Grundsteuer durch eine nicht auf die Mieter umlegbare Bodenwertsteuer zu ersetzen.

  • Zahlung der Grunderwerbssteuer anteilig zum Eigentumstitel zur Ausschaltung des Privilegs der share deals.


 
 
Einkommen- und Ertragsteuern
 

  • Im Mittelpunkt von Gesetzgebung und Kommunikation soll zukünftig der Durchschnittssteuersatz stehen. Die Begriffe Grenz- und Spitzensteuersatz haben sich als hochgradig missverständlich erwiesen und sind zum Werkzeug von Lobbygruppen degeneriert, die damit weit höhere Steuerbelastungen als die tatsächlichen oder angestrebten suggerieren. (Beispiel: Ein Single mit 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt derzeit den Grenz- und Spitzensteuersatz von 42 Prozent, sein Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen beträgt jedoch 27,6 Prozent.)

  • Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.000/24.000 Euro für Singles/Verheiratete. Damit werden Haushaltseinkommen bis zu 1.000 Euro pro Partner steuerfrei gestellt. Im Bereich mittlerer Einkommen bis 24.000 Euro pro Partner sollen ebenfalls pro Partner bis zu 600 Euro entlastet werden. Die Steuern auf Einkommen bis zu 36.000 Euro pro Partner sollen um je 300 Euro sinken. Damit wird die Steuerersparnis auch nach der Umstellung des Ehegattensplittings auf einen Familientarif für alle Paare mit weniger als 40.000 Euro Einkommensunterschied zwischen den Partnern doppelt so hoch ausfallen wie für Singles. Darüber hinaus sorgt ein Kinderbonus für eine zusätzliche Entlastung von Alleinerziehenden und Paaren. Die schon im Bundestagswahlprogramm enthaltene Ankündigung fördert Haushalte mit Kindern und die ausgeglichene Beteiligung beider Partner an der Erwerbstätigkeit. Ab 120.000 Euro zu versteuerndem Einkommen eines verheirateten Paares (betrifft weniger als 10% der Steuerpflichtigen) soll der Steuersatz moderat ansteigen über die bisher geltenden  27,6 Prozent hinaus.  Bei etwa 500.000 Euro pro Paar soll der Durchschnittssteuersatz von 40,7 auf 43 Prozent, bei 1.000.000 Euro von 44 auf 47 Prozent ansteigen. Der höchstmögliche Steuersatz ist 49% statt bisher knapp 47,5 Prozent. Ein zusätzlicher Solidaritätsbeitrag würde dann nicht mehr erhoben.

  • Die steuerliche Ungleichbehandlung von Einzel- und Personenunternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften wird beseitigt.

  • Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden erfolgt zukünftig auf Grundlage eines festen Prozentsatzes der gespendeten Summe und nicht weiter in einer Weise, die mit steigendem Einkommen zu steigenden staatlichen Zuschüssen führt. Grundsätzlich sollte dies für alle steuerlichen Anreize gelten.

  • Die Versteuerung von Kapitalerträgen erfolgt zukünftig wieder mit der Einkommensteuer und nicht mehr mit der bisherigen niedrigeren pauschalen Abgeltungssteuer.

  • Gewährleistung einer fairen Unternehmensbesteuerung  am Ort der Wertschöpfung im Rahmen der national geltenden Steuersätze. Dies gilt insbesondere für Unternehmen der Digitalwirtschaft.

  • Die steuerliche Absetzbarkeit von Managerbezügen wird auf das 15-fache des Durchschnittsgehaltes (Betriebliche Vollzeitkraft) im Unternehmen/Konzern begrenzt.

  • Das Ehegattensplitting werden wir durch einen Familientarif mit Kinderbonus ersetzen (s. Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017), wobei der Splittingvorteil auf 7.000  Euro gedeckelt wird.

  • Jedes Kind ist gleich viel wert, der bisherige steuerlich ungerechte Kinderfreibetrag wird abgeschafft, das Kindergeld durch eine Kindergrundsicherung ersetzt.


 
Umsatzsteuer und andere Steuern
 

  • Einführung eines Mehrwertsteuer-Bonus in Form einer jährlichen Auszahlung an alle, die Geringverdienern in Gänze zu Gute käme, während Besserverdienende sie versteuern müssten.

  • Einführung einer CO2-Steuer auf alle fossilen Brennstoffe als Beitrag zum Klimawandel und zur Förderung regenerativer Energien, wobei durch eine jährliche Auszahlung   eines Betrages (analog zum Mehrwertsteuer-Bonus) ein Öko-Bonus  entstünde. Die Einnahmen sollen genutzt werden, die Belastungen der geringen Einkommen durch diese Steuer auszugleichen.

  • Einführung einer Banktransaktionssteuer, die ausnahmslos alle unbaren Zahlungsvorgänge mit einem sehr niedrigen Steuersatz belegt, sodass auf 10.000 Euro Umsatz maximal 1 Euro Steuern anfällt. Dadurch wird der Hochfrequenzhandel empfindlich getroffen. Die Einführung erfolgt national, wobei eine europäische Lösung angestrebt wird.


 

Beschluss

Erledigt durch Annahme von L-03