Titel Kommunale Interessenvertretung u.a. für Menschen mit Behinderungen - Änderung des § 27a der Gemeindeordnung
AntragstellerInnen AG Selbst Aktiv NRWSPD
Veranstaltung(en) I/2019
Überweisen an SPD-Landtagsfraktion NRW
Der Landesparteitag möge beschließen:
Kommunale Interessenvertretung u.a. für Menschen mit Behinderungen - Änderung des § 27a der Gemeindeordnung
Der Landesparteitag fordert den Landesvorstand und die Landtagsfraktion auf, die Initiative zu einer verbindlicheren Ausgestaltung des § 27a der Gemeindeordnung zu ergreifen:
Anstelle der bisherigen Fassung
"Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden."
erhält § 27a demnach folgenden Wortlaut:
"Die Gemeinde bildet zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen und bestellt Beauftragte. Das Nähere wird durch Satzung geregelt."
Beschluss
Überweisung an SPD-Landtagsfraktion NRW
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Landtagsfraktion NRW