UE-02

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Titel Lebensmittelüberwachung stärken

AntragstellerInnen UB Borken, UB Coesfeld

Veranstaltung(en) I/2018

Überweisen an SPD-Landtagsfraktion NRW

Der Landesparteitag möge beschließen:

Lebensmittelüberwachung stärken

Nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes ist die Zuständigkeit für die Überwachung und Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften den Ländern zugewiesen. Die Durchführung amtlicher Kontrollen ist den Behörden auf regionaler bzw. lokaler Ebene übertragen.
 
Die NRWSPD sieht einen erheblichen, praktischen Bedarf an Koordinierung und Kooperation innerhalb und über die Landesgrenzen hinaus sowie die Notwendigkeit einer finanziellen und personellen Stärkung der Lebensmittelüberwachung. Deshalb fordern wir
 


  • eine verbesserte personelle und finanzielle Ausstattung der ausführenden Behörden,

  • eine wirksame Koordinierung, der einzelnen am Vollzug zuständigen Behörden sowie

  • eine Anpassung der Befugnisse der Lebensmittelkontrolleure an den Internethandel.


 

Beschluss

Annahme

Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Landtagsfraktion NRW