Titel Seniorenbeiräte in die Gemeindeordnung NRW und die Kreisordnung NRW
AntragstellerInnen AG 60plus NRW
Veranstaltung(en) I/2020
Empfehlung der AntragskommissionÜberweisung an SPD-Landtagsfraktion
Der Landesparteitag möge beschließen:
Seniorenbeiräte in die Gemeindeordnung NRW und die Kreisordnung NRW
Die NRWSPD fordert die NRW Landesregierung dazu auf, Seniorenvertretungen verbindlich in die Gemeindeordnung NRW und in die Kreisordnung NRW zu verankern.
Begründung
Die demografische Entwicklung in unserer Gesellschaft erhöht die quantitative und qualitative Bedeutung der Gruppe der Seniorinnen und Senioren. Die kommunale Seniorenvertretung ermöglicht dieser gesellschaftlichen Gruppe eine Möglichkeit der unabhängigen politischen Teilhabe auf kommunaler und Kreisebene. Die Demokratie wird gestärkt und die Politikverdrossenheit wird entgegengewirkt. Durch das Wirken im vorparlamentarischen Raum werden die bestehenden Parlamente entlastet.
Die Verankerung in die Gemeindeordnung und die Kreisordnung fördert die Einführung und Arbeit dieser Vertretungen. Ohne eine solche Verankerung sind in manchen Kommunen die Hindernisse für die Einführung zu hoch und eine effektive Arbeit nicht möglich.