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K-15 Kommunen sollen Modellprojekte "Housing first" fördern

1.10.2019

Kommunen sollen für Menschen die auf der Straße leben, also obdach- oder wohnungslos sind, Modellprojekte nach Vorbild von “Housing First” fördern. Eine vorbehaltlose Bereitstellung von Mietverträgen an obdachlose Menschen dürfen nicht an Bedingungen, wie etwa die Annahme von Beratungsleistungen, geknüpft werden. Sondern die Betroffenen müssen intensiv durch SozialarbeiterInnen unterstützt und ihnen der Zugang zu adäquater medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung erleichtert werden, um die Grundbedürfnis eines Daches über dem Kopf und Sicherheit zu befriedigen.

I-01 Kommunen brauchen jede Unterstützung beim Strukturwandel durch das Kohleausstiegsgesetz im Rheinischen Revier und im Ruhrgebiet!

27.09.2019
  • Die NRW SPD unterstützt und erklärt sich solidarisch mit den Kommunen im Rheinischen Revier, damit sie den von ihnen geforderten Einfluss in den Gremien und Entscheidungsprozessen der Zukunftsregion Rheinisches Revier erhalten, insbesondere mit Blick auf Gesellschaftsanteile und Aufsichtsratsbeteiligung.
  • Zur besseren Verzahnung auf Landesebene und für einen verbesserten Erfahrungsaustausch zwischen den unterschiedlichen vom Strukturwandel betroffenen Regionen (Ruhrgebiet, Rheinisches Revier, Bergisches Städtedreieck) fordern wir einen Strukturwandelbeirat unter Beteiligung von Landtagsabgeordneten, der Sozialpartner und der einschlägigen Strukturwandelagenturen und Institutionen (Kommunen, Bezirksregierungen, BMR, ZRR, Indeland GmbH, Gewerkschaften etc.) einzurichten.
  • Gemeinsam mit dem o.g. Beirat einen kohärenten Strukturwandelplan für NRW auszuarbeiten, der die Maßnahmen und Schritte enthält, die in ganz NRW in Folge des Kohleausstiegsgesetzes und Strukturstärkungsgesetzes ergriffen werden müssen

I-02 Die NRWSPD steht zu einer starken, innovativen und nachhaltigen Aluminiumindustrie in NRW – Solidarität mit den Beschäftigten von Hydro

27.09.2019

Die NRWSPD erklärt ihre uneingeschränkte Solidarität mit den Beschäftigten von Hydro. Rund 735 Vollzeitstellen will das Unternehmen abbauen. Besonders Grevenbroich wird davon betroffen sein, bis zu 350 Stellen sollen in der Schlossstadt wegfallen. Das sind ca. 1/3 der gesamten Belegschaft, da am Standort in Grevenbroich die Folienproduktion eingestellt wird. Ein weiterer Abbau von Produktionskapazitäten und auch Arbeitsplätzen ist nicht auszuschließen. Wir stehen deshalb fest an der Seite der Belegschaften, ihrer Familien, dem Betriebsrat, den Gewerkschaften und allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, welche sich für den Erhalt der Arbeitsplätze einsetzen. Es ist wichtig, dass es eine Perspektive zur Sicherung der Arbeitsplätze und Konzepte für die Zukunft gibt. Gerade Aluminium ist ein Schlüsselwerkstoff für nachhaltige Produkte und Verfahren im Rahmen der Energiewende. Nordrhein-Westfallen ist ein starkes Industrieland. Ein ganz wesentlicher Faktor hierzu ist die Aluminiumindustrie im Rhein-Kreis Neuss. Die Aluminiumindustrie steht für leistungsfähige Wertschöpfungsnetzwerke. Sie ist Grundlage zur Sicherung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Industrie und somit eine ganz wichtige Grundlage für gute Arbeitsplätze. Ziel sollte es daher sein, vorrangig Innovationen voranzutreiben, die die Zukunftsfähigkeit für Produkte und Belegschaft stärken. Unser oberstes Ziel ist die Förderung einer starken Aluminiumindustrie in Nordrhein-Westfallen zum Wohle der Menschen. Dafür setzen wir uns mit Nachdruck ein.

K-14 Abschaffung der Kostentragepflicht von Beiträgen der Anlieger für straßenbauliche Maßnahmen

12.09.2019

Der Landesparteitag fordert die Landes-SPD NRW und die Landtagsfraktion der SPD im Landtag NRW auf, Regelungen durchzusetzen, dass Straßenbaubeiträge für Bürger (Anlieger) nicht mehr von diesen alleine zu tragen sind.

UE-05 Umweltprämie für alte Heizsysteme

9.09.2019

Wir fordern die Erarbeitung eines Konzeptes zur Einführung einer Umweltprämie für alte Heizsysteme. Dabei geht es vor allem um Heizsysteme die älter als 25 Jahre alt sind und deren Austausch/Modernisierung eine Reduktion von CO2-Emissionen und Kosten zur Folge hat.

 

Die Prämie soll die Neuanschaffung von Heizsystemen für Eigentümer*Innen erleichtern und Anreize für den Austausch/die Modernisierung – mit den damit verbunden Kosten – ermöglichen, dabei soll sie nicht in Form von steuerlichen Erleichterungen ausgeschüttet werden, sondern zeitnah nach der Umbaumaßnahme.

 

Wir fordern ebenfalls, dass die Hauseigentümer*Innen über die Vorteile eines Umbaus informiert werden. Dies kann durch ansprechendes Informationsmaterial oder durch direkte Kommunikation über die kommunalen Verwaltungsinstanzen geschehen, um so viele Eigentümer*Innen wie möglich zu erreichen.

 

Die Prämie soll darüber hinaus so konzipiert sein, dass der Eigenanteil der Anschaffung am Ende nicht durch die Nebenkosten auf die Mieter*Innen umgeschlagen wird.

G-10 Bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser durch Überwindung des Systems der Fallpauschalen

9.09.2019

Der Landesparteitag der NRWSPD fordert die Vorstände und Fraktionen  der SPD auf Bundes-und Landesebene auf, die Initiative zu einer künftig bedarfsgerechten Finanzierung der Krankenhäuser zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere folgende Punkte:

  • die Herausnahme aller Personalkosten aus dem System der Fallpauschalen
  • die Einführung einer bundesweiten Personalbemessung, die sich am Bedarf der PatientenInnen bemisst
  • die Festlegung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und die vollständige Refinanzierung der Tarifgehälter
  • die Kontrolle der verbindlichen Einhaltung der Personalbemessung und der Zahlung der Tarifgehälter sowie die spürbare Sanktionierung von Verstößen bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis
  • der Versorgungsbedarf der PatientenInnen und nicht betriebswirtschaftliche Maßstäbe als Kriterium der Krankenhausplanung

Der Landesparteitag fordert die Vorstände und Fraktionen der SPD auf Bundes- und Landesebene auf, eine gesellschaftliche Debatte über Krankenhäuser als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu starten und darüber insbesondere mit Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens in einen Dialog zu treten.

EU-04 Keine Kriminalisierung der Seenotrettung!

12.08.2019

Regelmäßig werden einem Großteil der zivilen Seenotrettungsorganisationen Rettungseinsätze verwehrt und die Bedingungen für Flüchtende, die in seeuntauglichen Schlauchbooten im Mittelmeer vor Kriegen, Verfolgung und Ausbeutung fliehen, werden immer unerträglicher. Während den Helfer*innen die Hände gebunden sind, ertrinken beinahe täglich Menschen auf offener See. Gleichzeitig nimmt die Kriminalisierung der Solidarität in Europa immer weiter zu und zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die humanitäre Hilfe für Flüchtende leisten, werden zum Ziel politisch motivierter Strafverfolgung.

 

Hinsichtlich der Rettung von Flüchtenden auf dem Mittelmeer sowie der Aufnahme der Menschen herrscht weiterhin große Uneinigkeit in Europa. Doch die Rettung von Menschen in Seenot ist unabhängig von jedem Migrationskonzept eine humanitäre und seerechtliche Verpflichtung. Für uns ist deswegen klar: Alle Mitgliedstaaten haben ihren Beitrag für eine leistungsfähige Seenotrettung im Mittelmeer zu leisten. Denn das Sterben in Mittelmeer ist nicht zuletzt Konsequenz des jahrelangen Wegschauens der Europäischen Union. Seenotrettung ist eine uneingeschränkte humanitäre Pflicht und muss sich auf verlässliche nationale sowie europäische Regeln stützen können.

 

Wir setzen uns dafür ein, dass die EU die Seenotrettung stärker koordiniert und die Mitgliedstaaten dabei finanziell, technisch und personell unterstützt. Wir brauchen dazu ein europäisches Seenotrettungsprogramm, einen Ad-Hoc-Verteilungsmechanismus der EU-Mitgliedstaaten, offene Häfen und legale Fluchtwege in die EU. Darüber hinaus muss die EU ihre Haltung zum Themenkomplex Flucht und Migration sowie ihren Umgang mit den zivilen Seenotrettungsorganisationen grundlegend verändern.

 

Dabei muss die Europäische Charta der Grundrechte und die Genfer Flüchtlingskonvention Kompass bei allen Überlegungen zu Bürger- und Menschenrechten sein. Wir stehen für die dort formulierten Standards ein und verteidigen sie gegen Einschränkungen und Relativierungen aller Art. Sowohl innereuropäisch als auch im globalen Kontext machen wir klar: Europa ist der Kontinent der Menschenrechte. Darauf sind wir stolz, das ist für uns nicht verhandelbar und das schlägt sich auch in konkretem politischem Handeln nieder.

 

Daher fordern wir:

 

  • Sicherheitsgarantien für die im Mittelmeer operierenden NGOs durch die Europäische Union und Deutsche Bundesregierung. Keine humanitäre Organisation darf dazu gezwungen werden, bewaffnetes Personal an Bord zu nehmen.
  • Ein Ende der Kriminalisierung von humanitärer Hilfe auf dem Mittelmeer durch die Bundesregierung und insbesondere das Innenministerium.
  • Private Hilfsorganisationen dürfen nicht kriminalisiert werden, sie sollen aufgenommene Flüchtlinge unmittelbar in europäische Häfen ausschiffen dürfen.
  • Die Staaten mit südlicher EU-Außengrenze können die Integration von tausenden Geflüchteten nicht allein schultern. Die aus Seenot geretteten Flüchtenden müssen virtuell auf alle Mitgliedstaaten der EU nach einem festen Schlüssel solidarisch verteilt werden. Wenn ein Staat weniger Geflüchtete aufnimmt, als er müsste, muss er an diejenigen Staaten, die mehr Geflüchtete aufnehmen, als der Schlüssel besagt, zahlen und hat mit europäischen Sanktionen zu rechnen. Diese Regelung kann auch durch die partielle Streichung von EU-Geldern an diesen Staat durchgesetzt werden. Die Verpflichtung zu den oben genannten Ausgleichszahlungen bleibt weiterhin bestehen. Außerdem müssen für Unterbringung, Betreuung und Asylverfahren Mindeststandards gelten, von denen einige EU-weit, andere mitgliedslandspezifisch sein müssen.
  • Kommunen, die bereit sind Geflüchtete aufzunehmen, sollten finanzielle Unterstützung erhalten.
  • Die Wiedereinsetzung einer Europäischen Seenotrettungsmission nach dem Vorbild der Mission „Mare Nostrum“ mit zusätzlichen Mitteln und Finanzen. Diese können durch eine Umwidmung der Mission „Sofia“ zur Verfügung gestellt werden. Es ist Aufgabe der Europäischen Union sicherzustellen, dass ihre Außengrenzen nicht zum Massengrab werden. In der derzeitigen Situation ist dies nur mit einer staatlich organisierten Seenotrettung möglich.
  • Die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX muss demokratisch kontrolliert werden.
  • Eine Rückführung von Menschen in nicht-sichere Staaten muss ausgeschlossen werden. Das Non-Refoulement-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention gilt uneingeschränkt.

 

Für die NRWSPD steht fest: Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung und gewähren denjenigen Schutz, die vor politischer oder religiöser Verfolgung oder vor einem Krieg fliehen und ihr Leben bei uns in Sicherheit bringen wollen. Wir sind eine weltoffene und tolerante Gesellschaft. Das Recht auf Asyl ist in unserem Grundgesetz fest verankert. Wir gewähren diesen Schutz aus der Verantwortung, die aus dem gemeinsamen Menschsein erwächst. Aus diesem Grund treten wir der Kriminalisierung der Seenotrettung entschieden entgegen und unterstützen Initiativen wie die SEEBRÜCKE. Folgende Städte, Gemeinden und Kommunen aus NRW haben sich bereits mit der SEEBRÜCKE solidarisch erklärt und bieten den Flüchtenden einen „sichern Hafen“:

 

  • Arnsberg (sicherer Hafen seit 25.09.2018)
  • Bad Lippspringe (sicherer Hafen seit 19.09.2018)
  • Bielefeld (sicherer Hafen seit 20.08.2018)
  • Blomberg (sicherer Hafen seit 10.10.2018)
  • Bochum (sicherer Hafen seit 11.07.2019)
  • Bonn (sicherer Hafen seit 24.07.2018)
  • Brilon (sicherer Hafen seit 04.10.2018)
  • Detmold (sicherer Hafen seit 19.12.2018)
  • Dortmund (sicherer Hafen seit 23.05.2019)
  • Düsseldorf (sicherer Hafen seit 24.07.2018)
  • Hamm (sicherer Hafen seit 09.07.2019)
  • Kempen (sicherer Hafen seit 18.12.2018)
  • Köln (sicherer Hafen seit 24.07.2018)
  • Krefeld (sicherer Hafen seit 02.08.2018)
  • Meschede (sicherer Hafen seit 21.02.2019)
  • Minden (sicherer Hafen seit 11.07.2019)
  • Olsberg (sicherer Hafen seit 28.03.2019)
  • Solingen (sicherer Hafen Seit 31.07.2018)
  • Viersen/Kreis Viersen (sicherer Hafen seit 26.02.2019)
  • Wetter (Ruhr) (sicherer Hafen seit 28.03.2019)

K-06 ÖPNV in allen Kommunen

12.08.2019

Die NRWSPD setzt sich dafür ein, dass die Bereitstellung eines leistungsfähigen ÖPNV Angebots in die „verpflichtende Daseinsvorsorge“, der von Kommunen zu erfüllenden Leistungen aufgenommen wird.

B-13 Hochschulen und Forschung in NRW stärken – Zukunft gewinnen

12.08.2019

NRW verfügt über die dichteste Hochschul- und Forschungslandschaft Europas. Sie bildet das Rückgrat für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Das dies so ist, ist im Wesentlichen auch der Sozialdemokratie zu verdanken. Für uns war die Gründung der Hochschulen in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein wichtiger Teil der Bewältigung des Strukturwandels unseres Landes. Die Ermöglichung des Hochschulstudiums für breite Teile unserer Gesellschaft war und ist ein wesentliches Element der Etablierung von Chancengleichheit, unabhängig von sozialer Herkunft. Und Hochschulen waren und sind für uns auch immer Orte des gesellschaftlichen Diskurses und des Ringens um nachhaltige Innovation.

 

In den vergangenen Jahren sind die Hochschulen mit neuen Herausforderungen konfrontiert worden, die tiefgreifende Veränderungen mit sich gebracht haben. Die Implementierung der Bologna Reform und die damit einhergehende Umstellung der Studiengänge haben das Thema der Lehre deutlich gestärkt und neben der Anwendungs- und Grundlagenforschung in den Mittelpunkt der strategischen Ausrichtung der Hochschulen geführt. Die hohe Zahl der Studienanfänger, mittlerweile mehr als 50% eines Jahrganges, stellen in Zusammenhang mit der deutlich heterogener werdenden Studierendenschaft die Hochschulen vor neue Herausforderungen.  Zudem geraten bestehende berufliche Qualifikationen durch die Herausforderung der Digitalisierung verstärkt unter Druck. Hochschulen müssen sich dem Thema des „lebenslangen Lernens“ deshalb deutlich stärker widmen, als dies in der Vergangenheit notwendig war. Und nicht zuletzt stellt sich die Frage, wie Forschungserkenntnisse stärker als bisher für gesamtgesellschaftliche Entwicklungen im Sinne der „Great Challenges“ nutzbar gemacht werden können.

 

Unsere Hochschulen sind dabei durchaus gut aufgestellt. Die Erfolge in der aktuellen Exzellenzinitiative belegen eindrucksvoll die Forschungsstärke in NRW. Zudem zeitigen die gut investierten Hochschulmodernisierungs- und Bauprogramme Wirkung. An vielen Hochschulstandorten lässt sich eindrucksvoll erkennen, dass die Landesregierung unter sozialdemokratischer Führung die richtigen Schritte zur Ertüchtigung und Modernisierung der Hochschullandschaft in NRW auf den Weg gebracht hat. Der Wissenschaftshaushalt war der Teil des Haushaltes mit den höchsten Wachstumsraten in der Zeit unserer Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Das war gut und richtig.

 

Nach der Hälfte der Legislaturperiode der Schwarz-Gelben Landesregierung ist Wissenschaftspolitik in der Landespolitik faktisch nicht mehr kenntlich. Unambitioniert, uninteressiert und sich der Bedeutung des Politikfeldes offensichtlich nicht bewusst: Das ist das Zeugnis, das der Landesregierung erteilt werden muss. Wann hat es das schon einmal gegeben: Eine Landesregierung, die über Berichtsanfragen gezwungen werden muss, sich überhaupt zu inhaltlichen Sachfragen im Parlament zu äußern. Wissenschaftspolitik findet nur noch als Inszenierung der eigenen Inkompetenz statt. Deshalb ist es konsequent, wenn die Novelle des Hochschulgesetzes vom Geist des Rückzuges der Landespolitik aus der wissenschaftspolitischen Debatte geprägt ist. Wissenschaftsautonomie wird  zum Argument gegen jeglichen wissenschaftspolitischen Diskurs. Dem setzen wir ein selbstbewusstes Bild der Gestaltbarkeit des Politikfeldes und der Notwendigkeit eines intensiven Diskurses entgegen. Wir wollen mit den handelnden Akteuren in Wissenschaft und Forschung  die Zukunftsfähigkeit der Hochschul- und Wissenschaftslandschaft in NRW aktiv gestalten.

 

  1. Gutes Studium

NRW bildet deutlich mehr junge Menschen an seinen Hochschulen aus, als es sich rechnerisch nach Königsteiner Schlüssel  ergeben würde. Das zeigt die Attraktivität des Studienstandortes NRW. Trotzdem wollen wir die Studienbedingungen weiter verbessern. Wir wollen, dass ein Studium in NRW zur Visitenkarte des Landes wird. Zudem wollen wir auch den Hochschulzugang systematisch durch ein ganzheitliches Verständnis von beruflicher und akademischer Ausbildung erweitern.

 

Immer noch ist die Aufnahme eines Studiums zu stark abhängig von der sozialen Herkunft.  Jugendliche von Nichtakademikern studieren in deutlich geringerer Zahl, als Jugendliche die Akademiker als Eltern haben. Wir wollen deshalb die Durchlässigkeit des Hochschulbildungssystems ganzheitlich verbessern,  über Einzelmaßnahmen wie die Talentförderung hinaus.

 

Hierzu werden wir strukturierte Studieneingangsphasen fördern, die Jugendlichen helfen, sich an Hochschulen zu orientieren und dies auch mit Möglichkeiten des sozialen Engagements verknüpfen. Wir werden zudem verstärkt den  Zugang zum Studium durch Förderung der beruflichen Zugangsmöglichkeiten erleichtern.

 

Wir bekennen uns zur engeren Verzahnung von hochschulischer und beruflicher Bildung. Duale Studiengänge und Triales Studium sind in NRW sehr erfolgreich und entsprechen dem Wunsch vieler junger Menschen, theoretische akademische Ausbildung mit betrieblicher Praxis zu verknüpfen. Sie sind aber gleichzeitig auch attraktive Modelle zur Personalgewinnung von Betrieben in NRW.

 

Wir wollen das  BAföG modernisieren, den Kreis der Antragsberechtigten erweitern. Dabei geht es  nicht nur darum die Anträge zur Förderung zu vereinfachen. Wir wollen das Fördersystem ändern und flexiblen Bildungswegen Rechnung tragen.

 

Die erfolgreiche Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen hat auch Probleme mit sich gebracht. Die starke Ausdifferenzierung der Studiengänge im Bachelor lässt kaum eine  Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu. Damit einhergehen erhebliche Probleme, beim Wechsel zwischen Hochschulen. Wir wollen deshalb Bachelor und Master überarbeiten. Ziel muss dabei sein, die Wertigkeit des Bachelors zu erhöhen und die starke Ausdifferenzierung zu reduzieren. Damit wollen wir den Wechsel zwischen Hochschulen vereinfachen und den Start in das Berufsleben vereinfachen. Es muss selbstverständlich werden, nach dem Bachelor Abschluss auch eine Arbeit aufnehmen zu können und zu einem späteren Zeitpunkt ein Masterstudium aufnehmen zu können. Hier hat der öffentliche Dienst Vorbildfunktion und muss die Möglichkeit der Anerkennung und Anrechnung der jeweiligen Abschlüsse beim Berufseinstieg ermöglichen.

 

Wir werden ausreichend Master-Studienplätze zur Verfügung stellen, damit jeder Studierende, jede Studierende selber entscheiden kann, welchen Abschluss er,sie erzielen möchte.

 

Wir wollen die Vereinbarkeit von Studium und Familie deutlich stärken. Wir sorgen für bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten und werden konkrete Vorschläge zu Teilzeitstudium und Regelstudienzeiten vorlegen. Hierzu zählen aus unserer Sicht auch Elternzeitausgleichssemester.

 

Wir nehmen Inklusion ernst: Wir wollen die bessere Einbindung von Studierenden mit Behinderung an unseren  Hochschulen. Hierzu werden wir zusammen mit den Hochschulen und den Behinderten und ihren Vertretungen ein Leitbild erstellen und einen Maßnahmenkatalog erarbeiten. Ziel ist ein guter Standard für alle Hochschulen in NRW was z.B. Bauliche Vorhaben, Professionalisierung der Lernberatung, der Gestaltung von Lernumgebungen, der Gestaltung von Wohnbereichen betrifft. Wir werden zudem den Ausbau und die Koordinierung professioneller psychosozialer und allgemeiner sozialer Beratung für Studierende vorantreiben.

 

  1. Gute Lehre und Arbeit an den Hochschulen

Die SPD geführte Landesregierung hatte das Thema der „Guten Arbeit“ an den Hochschulen zu einem ihrer Schwerpunkte bei der Novellierung des Hochschulgesetzes gemacht. Die dort bestehenden Regelungen werden durch Schwarz-Gelb rückabgewickelt. Das ist völlig kontraproduktiv, weil das Engagement für dieses Thema mittlerweile sogar durch den Wissenschaftsrat gelobt wurde und ausdrücklich eingefordert wird. Es geht hierbei um gute und faire Arbeitsbedingungen bei Hochschulen des Landes und nicht zuletzt auch um eine offensive Politik, bei der Werbung um die besten Köpfe unseres Landes. Wir wollen deshalb den Weg der Schaffung guter Arbeitsbedingungen konsequent weiter gehen.

 

Hierzu werden wir in Zusammenarbeit mit der Bundestagsfraktion die Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zugunsten der Beschäftigten verbessern, um in der Perspektive Kettenbefristungen zu verringern und den Tarifvorbehalt abzuschaffen.

 

Wir wollen verlässliche Karrierewege und –optionen für wissenschaftliches und Personal in Technik und Verwaltung eröffnen z.B. durch Regelungen bei Promotionen, Stärkung der Stellung des Mittelbaus, Regelungen bei  Forschungsprojekten, Ausbau der  Weiterbildung und Aufstiegsfortbildungen in der Verwaltung.

 

Wir werden das von uns eingeführte Modell der Frauenförderung nach dem Kaskadenmodell konsequent umsetzen.

 

Wir wollen für alle Beschäftigtengruppen die Vereinbarkeit von Arbeit und Familienzeit verbessern.

 

Wir wollen die Verringerung des Lehrdeputats für Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaft auf 13 Semesterwochenstunden durchsetzen, um mehr Freiheit für Forschungsaktivitäten zu schaffen.

 

Wir werden Mittel bereitstellen, um die Personalgewinnung und Personalförderung an Fachhochschulen zu verbessern.

 

Wir unterstützen die Programme mit der Schaffung von Stellen für Tenure Tracks und fordern deren Ausbau und die dauerhafte Finanzierung der eingerichteten Stellen, um damit das Verhältnis von Lehrenden zu Studierenden zu verbessern.

 

Wir setzen uns zudem für eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Lehrbeauftragten an den Kunst- und Musikhochschulen ein.

 

  1. Beste Studienbedingungen

Die SPD geführte Landesregierung hatte mit ihren finanzpolitischen Entscheidungen die Rahmenbedingungen für die Hochschulen kontinuierlich verbessert. Zuletzt hatte  sie gegen die Stimmen der damaligen Opposition im Herbst 2016 Hochschulverträge vereinbart, die den Hochschulen für 5 Jahre Verlässlichkeit und steigende Mittel zur Grundfinanzierung zur Verfügung stellen. Hieran wollen wir anknüpfen.

 

Wir halten am Modell des Gebührenfreien Studiums fest. Das ist nicht nur ein wichtiges Signal für die Studierenden, sondern stärkt auch die Bemühungen der Hochschulen bei ihren Internationalisierungsstrategien.

 

Wir werden die Frage des studentischen Wohnens als politischen Handlungsschwerpunkt definieren, um gerade in den überhitzten Mietmärkten der Universitätsstätte sicher zu stellen, dass die Auswahl des Studienortes nicht nach dem Einkommen der Eltern geschieht.

 

Wir werden die Hochschulen durch kontinuierliche Steigerung der Ausgaben weiter stärken. Hierzu schreiben wir die Hochschulverträge fort. Wir setzen dabei auf den Ausbau der Grundfinanzierung. In diesem Zusammenhang setzen wir uns für  Dynamisierung der Hochschulpaktmittel durch den Bund und damit auch durch das Land ein.

 

Wir werden mit den Hochschulen ein neues Modell der Mittelverteilung vereinbaren. Ziel muss dabei die vergleichbare Finanzierung vergleichbarer Leistungen sein. Damit soll die differenzierte historisch entstandene Finanzierung zugunsten eines fairen Ausgleiches zwischen allen Akteuren verändert werden.

 

Wir werden den Hochschulbau dynamisch fortentwickeln und Kompetenzen zwischen Hochschulstandorten bündeln. Mittel sollen zukünftig noch verstärkter dazu genutzt werden, Lernorte verbessern,  z.B. durch Programme zur Sanierung von Bibliotheken, Cafeterien der Mensen.

 

Wir setzen uns auch weiterhin für die Mitfinanzierung des Bundes und/oder der anderen Bundesländer für die Fernuniversität Hagen ein.

Wir wollen die Studierendenwerke stärken. Hierzu werden wir den allgemeinen Zuschuss erhöhen und dynamisieren. Zudem werden wir  zeitgemäße Finanzierungen anderer Aktivitäten (z.B. soziale Beratung) realisieren.

 

Wir unterstützen die Hochschulen bei Prozessen der Digitalisierung. Dabei ist das gesamte Ökosystem (Forschung / Lehre / Weiterbildung / Verwaltung  / Governance) der Hochschulen betroffen. Wir wollen dabei die Zusammenarbeit der Hochschulen stärken.

 

Wir fördern nachhaltiges Wirtschaften und Handeln der Hochschulen, wie dies z.B. durch den Nachhaltigkeitscodex für Hochschulen an der Universität Duisburg-Essen in Kooperation mit Rat für Nachhaltige Entwicklung geschieht.

 

  1. Exzellenz und Vielfalt in der Forschung

Die Debatte über die Inhalte einer landesspezifischen Forschungsstrategie ist in den letzten Jahren zu einer Debatte darüber geworden, ob es überhaupt legitim ist, dass Politik mit öffentlichen Geldern Forschungen anreizt. Schwarz-Gelb hat sich darin gefallen, dies in NRW zu negieren. Damit sind sie weit hinter den Stand jeglicher ernst zu nehmender wissenschaftlicher Debatte zurückgefallen. Wir sehen unsere öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Teil unserer Gesellschaft und nicht als autonome Subsysteme.

 

Deshalb wollen wir die Forschungsstrategie in NRW weiter entwickeln. Wir stellen uns konkret die Frage, wie unsere Hochschulen sich für gesellschaftliche Dialoge weiter öffnen und Forschung damit auch wieder gesellschaftlich akzeptierter werden kann. In Zeiten von akzeptierten „Fake News“ und der Infragestellung wissenschaftlicher Erkenntnisse auch im Landtag von NRW, braucht es mehr an Dialog, auch mit der Wissenschaftspolitik. Uns geht es dabei auch um die Bewältigung der großen gesellschaftlichen  Herausforderungen. Die Bewältigung von Fragen des Klimawandels, der Digitalisierung und der  Legitimationskrise demokratischer Institutionen, fordert Wissenschaft und Politik gleichermaßen.   Die Einbindung von Universitäten als Teil der Gesellschaft wird dabei häufig als „Third Mission“ bezeichnet. Wir wollen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf diesem Weg unterstützen.  Um Third Mission in der komplexen Organisation Hochschule zu erarbeiten und zu implementieren, bedarf es prominenter Unterstützer und der Einbindung möglichst aller Stakeholder auf dem Campus. Die in der Wissenschaft gültigen Reputationsmechanismen müssen Anreize für das Thema und die Engagierten setzen, beispielsweise in der Berufungspolitik oder der Vergabe von zusätzlichen Mitteln oder der Verleihung von Preisen. Das wir der Auffassung sind, das unsere Hochschulen dabei dem Frieden, der Demokratie und der Nachhaltigkeit verpflichtet sein sollen, ist für uns keine Frage der Einengung der Wissenschaftsfreiheit, sondern ein Wertekanon, den wir für unverzichtbar halten.

 

Wir setzen auch weiter darauf, zusätzliche außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in NRW anzusiedeln. Wir wollen zudem, der Anregung des Wissenschaftsrats folgend, die regionale Vernetzung mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen verbessern.

 

Wir streben eine deutliche Stärkung der Anwendungsorientierten Forschung an. Die Diskussion über die Gründung einer Deutschen Transfergemeinschaft nach dem Vorbild der DFG halten wir für zielführend. Zudem wollen wir die Forschungsaktivitäten an Hochschulen für angewandte Wissenschaft durch eine Erhöhung der entsprechenden Grundfinanzierung stärken.

 

  1. Demokratische Hochschule

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes hat die Schwarz-Gelbe Landesregierung  deutlich gemacht, wofür sie steht: Für einen Abbau von Mitbestimmung und Teilhabe der Studierenden und Beschäftigten. Das Bild das klar erkennbar geworden ist, ist das der unternehmerischen Hochschule, an der Partizipation eher als hinderlich erlebt wird. Das ist ein Organisationsverständnis, dass die Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen gefährdet. Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich nur gewinnen und halten lassen, wenn ein Dialog auf Augenhöhe geführt werden kann. Studierende werden nicht an demokratische Teilhabe herangeführt, wenn ihre Mitbestimmung von dem Willen der professoralen Mehrheit abhängig gemacht wird. Wir brauchen ein neues modernes und selbstbewusstes Leitbild der demokratischen Hochschule. Dafür stehen wir ein. Wir wollen dabei die Mitbestimmung aller Gruppen an den Hochschulen sichern und einen qualitativen Dialog über erfolgreiche und zukunftsfähige Governance an unseren Hochschulen. Mit dem Hochschulgesetz 2014 sind zahlreiche Formen von Mitbestimmung an unseren Hochschulen in NRW entstanden. Hier gilt es die Erfahrungen auszuwerten und zu zukunftsfähigen Lösungen zu kommen.

 

Schwarz-Gelb hat mit der Abschaffung des Landeshochschulentwicklungsplans das Instrument geschliffen, mit dem Zielverabredungen über die einzelne Hochschule hinaus zwischen den Hochschulen, der Landesregierung und dem Landtag möglich gemacht worden war. Wir bewerten dies als völlig falschen Schritt. Was soll daran falsch sein, eine Digitalisierungsstrategie für das gesamte Land zu diskutieren, damit endlich Studierleistungen in digitalen Formaten hochschulübergreifend anerkannt werden können? Was spricht gegen eine Strategie für die kleinen Fächer? Die Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen.  Wir wollen und werden zukünftig das Steuerungsinstrument des Landeshochschulentwicklungsplans weiterentwickeln und die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen unseres Landes intensivieren.

 

  1. Lebenslanges Lernen an Hochschulen ermöglichen

In Zeiten der digitalen Umwälzungen des Arbeitsmarktes ist die Frage des Lebenslangen Lernens auch für akademisch Ausgebildete wichtiger denn je. Hochschulen müssen sich nach unserer Auffassung auf den Weg machen, die laufenden Transformationsprozesse auch durch neue und erweiterte Angebote zu begleiten. Wir wollen deshalb die Streichung des § 62 Abs. 5 Hochschulgesetz NRW und im Gegenzug hierfür den Ausbau und die Finanzierung neuer Angebote an den Hochschulen absichern. Wir streben dabei an, deutlich mehr berufsbegleitende Studiengänge zu schaffen und die Möglichkeiten für wissenschaftliche Weiterbildung neu aufzustellen. Ob dies in Form von Certificate of Advanced Studies (CAS), Diploma of Advanced Studies (DAS), Master of Advanced Studies (MAS) oder anderen Formaten geschieht, würden wir gerne gemeinsam mit den Hochschulen entwickeln.

IR-06 Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Mandat

12.08.2019

Die Landtagsfraktion wird beauftragt, einen Antrag zur Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes einzubringen, um die Vereinbarkeit von Familie und Kommunalen Mandat zu realisieren.

 

Konkret soll geändert werden:

 

  • Beantragt ein Mitglied in einem kommunalen Parlament innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfrist Urlaub, ist dieser zu gewähren.

 

  • Zum Zwecke der Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen kann der (Ober)Bürgermeister kommunale Mandatsträger auf Antrag für längstens sechs Monate für die Fraktions-, Ausschuss-, Plenar- und sonstigen mit der Ausübung des Mandats zusammenhängenden Sitzungen beurlauben.

 

  • Weiterhin soll eine flankierende Regelung ergänzt werden, die auch bei physischer Abwesenheit eine Abstimmungsmöglichkeit für den abwesenden kommunalen Mandatsträger oder dessen Fraktion vorsieht oder im Sinne des Pairings gewährleistet.