L-03-06 Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln

Status:
Nicht abgestimmt

Punkt 5

Unter Einbeziehung der Selbstständigen sowie der Freiberufler wird die Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickelt. Der Freibetrag (aktuell: 24.500 Euro) wird auf 30.000 Euro erhöht. Die neue Einkunftsart „unternehmerische Arbeit“ ersetzt schließlich die bisherigen Einkunftsarten „selbstständige Arbeit“ und „Gewerbebetrieb“.

Begründung:

Durch die einheitliche rechtsformunabhängige Unternehmensbesteuerung und Ausweitung der bisherigen Gewerbesteuer werden mehrere Ziele erreicht: Das Unternehmenssteuerrecht wird deutlich vereinfacht. Eine einheitliche Besteuerung über die Körperschaftsteuer ist auch eine notwendige Voraussetzung für eine europaweite Harmonisierung der Unternehmenssteuern (GKKB) mit Mindeststeuersätzen. Betriebsprüfungen werden erleichtert, der Steuervollzug kann effektiver geprüft werden. Durch beide Maßnahmen wird die Einkunftsart „selbstständige Arbeit“ letztlich obsolet. Sie kann entsprechend mit der Einkunftsart „Gewerbebetrieb“ in der neuen Einkunftsart „unternehmerische Arbeit“ aufgehen. Dies erleichtert die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftssteuer. Durch den höheren Freibetrag und der weiterbestehenden Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer stellen wir sicher, dass Selbstständige und Freiberufler*innen durch die Umstellung nicht schlechter gestellt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an SPD-Landtagsfraktion NRW als Material