ANTRAGSBERECHTIGT SIND:
(nach §5 (4) Satzung NRWSPD)
- Organisationsgliederungen,
d.h. Landesverband,
Unterbezirke,
Stadtverbände und
Ortsvereine - Regionen
- Arbeitsgemeinschaften auf Ebene des Landesverbandes
- Arbeitskreise, Projektgruppen und Foren der NRWSPD
Anträge:
Bitte reicht die Anträge in einem gängigen Textverarbeitungsformat als Anhang per E-Mail an antraege.nrw@spd.de ein.
Dabei sollte jeder Antrag in einem eigenen Dokument gespeichert werden. Der Antrag muss den/die Antragstellenden nennen und eine Überschrift oder zumindest ein Stichwort enthalten. Bitte Forderungsteil und Begründung nachvollziehbar trennen.
Änderungsanträge
Änderungsanträge müssen deutlich machen, was genau geändert werden soll (Streichung, Ergänzung, Ersetzen von Worten, Zeilen, Absätzen). Bitte gebt an, worauf sich Euer Änderungsantrag bezieht (Kapitelüberschriften, Absätzen, Sätzen oder Zeilennummern/Seiten). Bitte per E-Mail an antraege.nrw@spd.de
Initiativanträge
Nach Antragsschluss können nur noch Initiativanträge aus der Mitte des Landesparteitages gestellt werden. Initiativanträge können nur aus aktuellem Anlass gestellt werden. Sie bedürfen der Unterstützung von 45 Delegierten aus 5 Unterbezirken. Der Landesparteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Behandlung von Initiativanträgen. Bitte per E-Mail an antraege.nrw@spd.de
Rückfragen:
Sandra Kaiser: https://www.nrwspd.de/personen/sandra-kaiser/