K-02 Programm „Die sichere Stadt“

Die NRWSPD setzt sich dafür ein, dass der Bereich der Kommunalen Kriminalprävention ausgebaut wird und die Kommunen bei der Umsetzung entsprechender Projekte finanziell unterstützt werden.

Angesichts angespannter öffentlicher Kommunalhaushalte soll daher eine Mischfinanzierung (Bund, Land, Kommune) umgesetzt werden.

Begründung:

Bereits seit Ende der 80er Jahre wird die Bedeutung der kommunalen Ebene in einem gesellschaftlichen Gesamtkonzept der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung hervorgehoben.
In den folgenden Jahren kam es zu einer rasch steigenden Zahl von Gründungen kriminal-präventiv ausgerichteter Gremien auf kommunaler Ebene, deren genaue aktuelle Anzahl nur schwer zu beziffern ist. In verschiedenen Bundesländern wurde die Gründungswelle der letzten Jahre durch entsprechende Initiativen der Bundesländer in Form von Gesetzen, Erlassen oder Unterstützungsleistungen mit befördert.

Kommunale Kriminalprävention reduziert die Kriminalität vor Ort, erhöht das subjektive Sicherheitsgefühl, baut kriminogene Strukturen und Örtlichkeiten ab, beeinflusst das soziale Klima in den Kommunen positiv und fördert überdies noch einen rationalen Umgang mit Kriminalität.

Projekte der Kommunale Kriminalprävention verursachen in der Regel nicht unerhebliche Kosten beispielsweise für die Durchführung von Projekten, die personelle und materielle Ausstattung von Organisationsgremien, eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und viele andere Dinge mehr, die aus den Projektbudgets der Kommunen zumeist nicht gedeckt werden können.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Landtagsfraktion NRW, SGK NRW