V-01 Errichtung und Betrieb von Verkehrsübungsplätzen

Alle 79 Minuten verunglückt ein Kind und alle 54 Minuten ein Senior (ab 65 Jahren) auf den Straßen von NRW. Um dem präventiv entgegenzuwirken setzt sich die NRWSPD dafür ein, dass die Kommunen verpflichtet werden, Verkehrsübungsplätze zu errichten bzw. diese zu betreiben. Bei der Errichtung und im Betrieb erhalten die Kommunen finanzielle Unterstützung von Bund und Land.

Der Betrieb der Verkehrsübungsplätze erfolgt durch die Polizei, unter Einsatz von VerkehrssicherheitsberaterInnen, in Kooperation mit der Verkehrswacht.

Begründung:

Auf den ersten Blick stehen in der Verkehrsunfallstatistik lediglich Zahlen, auf den zweiten Blick sind dies häufig schwerwiegende Einschnitte und Wendepunkte im Leben von Menschen.
Deutlich gestiegen ist die Zahl der verunglückten und getöteten Pedelec-FahrerInnen. Pedelecs sind vor allem bei Senioren beliebt. Sie halten fit und mobil. Aber mit dem zusätzlichen Rückenwind werden Geschwindigkeiten erreicht, die zu Überforderung und Fehleinschätzung führen können. Kleinkinder und junge Erwachsene bilden die weitere große Risikogruppe im Straßenverkehr.
Die aktuelle Landesregierung empfiehlt hier die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining. Diese würden beispielsweise von den Verkehrswachten angeboten. Jedoch sind die Verkehrswachten sowie die einzelnen Kommunen finanziell nicht in der Lage auch entsprechend notwendige und geeignete Verkehrsübungsplätze zu betreiben.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Alle 79 Minuten verunglückt ein Kind und alle 54 Minuten ein Senior (ab 65 Jahren) auf den Straßen von NRW. Um dem präventiv entgegenzuwirken setzt sich die NRWSPD dafür ein, dass die Kommunen verpflichtet werden, Verkehrsübungsplätze zu errichten bzw. diese zu betreiben. Bei der Errichtung und im Betrieb werden die Grundsätze der Konnexität eingehalten und  die Kommunen erhalten finanzielle Unterstützung von Bund und Land.

Der Betrieb der Verkehrsübungsplätze erfolgt durch die Polizei, unter Einsatz von VerkehrssicherheitsberaterInnen, in Kooperation mit der Verkehrswacht.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Landtagsfraktion NRW, SGK NRW