B-05 Bildungsurlaub für alle ArbeitnehmerInnen ohne Distanzbeschränkung

Die NRWSPD wirkt darauf hin, dass das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz dahingehend geändert wird, dass die Distanzbeschränkung für den Bildungsurlaub abgeschafft wird.

Begründung:

Gute Bildung sollte ortsunabhängig sein. Nach der aktuellen Regelung kann Bildungsurlaub nur für die Bildungsangebote genutzt werden, die innerhalb von 500 km um NRW oder in NRW selbst stattfinden. Mit der jetzigen Distanzbeschränkung sind zum Beispiel Sprachreisen nicht möglich. Selbst innerhalb von Deutschland sind nicht alle Seminarorte mit inbegriffen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Landtagsfraktion NRW