B-07 Bildungsurlaub für Auszubildende analog des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetztes NRW

Die NRWSPD wirkt darauf hin, dass das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz dahingehend geändert wird, dass die Anzahl der Bildungsurlaubstage für Auszubildende analog dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz fünf Tage pro Jahr beträgt.

Begründung:

Die Anzahl von z.Zt. insgesamt fünf Tagen Bildungsurlaub in der Ausbildung soll auf fünf Tage pro Ausbildungsjahr angehoben werden, da die Auszubildenden dadurch mehrere Bildungsangebote nutzen können. Zudem soll auch das Ansparen von Bildungsurlaub bzw. die Übertragung in das nächste Jahr möglich sein. Dadurch wird es für die Auszubildenden auch möglich, Bildungsangebote über eine längere Zeitspanne in Anspruch zu nehmen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Landtagsfraktion NRW