IR-01 Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters

Die Landesregierung wird beauftragt, ein verpflichtendes Lobbyregister einzuführen, das offenlegt, welche Lobbyisten für welche Anliegen arbeiten – und wer sie dafür bezahlt.

Begründung:

Damit sollen Angriffe auf die Demokratie schwieriger werden, denn Medien und Zivilgesellschaft erfahren schneller, was Lobbyisten vorhaben und können die öffentliche Auseinandersetzung erzwingen.
Freiwillige Lobbyregister funktionieren nicht!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Landtagsfraktion NRW