O-01 Änderung des Beitragserhöhungsverfahrens

Vom bisherigen Verfahren bei Beitragserhöhungen, Nicht-Meldung als Zustimmung zu werten, soll Abstand genommen werden. Stattdessen soll eine Beitragserhöhung künftig nur dann wirksam werden, wenn das Mitglied dieser ausdrücklich zugestimmt hat.

Begründung:

 

Schon das Schreiben des Parteivorstandes zu Beitragserhöhungen im Jahr 2019 hat an der Parteibasis vielfach für Unmut gesorgt und auch manchen Parteiaustritt provoziert.  Nunmehr ist die Beitragserhöhung zum 01.01.2021 wirksam geworden, und den Mitgliedern wurde schriftlich freigestellt, der beschlussgemäßen Erhöhung zuzustimmen, einen anderen Mitgliedsbeitrag zu wählen oder es bei dem bisherigen Mitgliedsbeitrag zu belassen. Was nicht erwähnt wurde, aber gängiger Praxis entsprechend hierbei ebenso gilt, ist, dass Nicht-Meldung zumindest im Einzugsverfahren automatisch zu beschlussgemäßer Erhöhung führt.

Damals wie heute ging und geht es vielen Parteimitgliedern an der Basis es weniger um die Sache bzw. die nachvollziehbare Finanzsituation der SPD selbst, sondern vielmehr um die Form, in der die Beitragserhöhung durchgeführt wird. Wie mittlerweile in der gesamten Welt des Kommerzes üblich spekuliert man mit dieser Vorgehensweise auf die Vergesslichkeit und Bequemlichkeit der Menschen. Dies mag aus rein monetären Gesichtspunkten sicherlich der erfolgversprechendere Weg sein, doch sollte gerade die SPD mit ihrem hohen moralischen Anspruch nicht das gleiche Gebaren an den Tag legen wie Banken, Versicherungen u.a. gewinnorientierte Unternehmen, sondern stattdessen auf die aktive Solidarität der Genossinnen und Genossen vertrauen. Wer der Partei also helfen möchte, sollte sich aktiv dazu bekennen und mit einer klaren Willensäußerung seinen Beitrag erhöhen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Ablehnung
Beschluss-PDF: