B-08 Schulsozialarbeit in NRW neu strukturieren

Schulsozialarbeit gehört an jede Schule in NRW

  • Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Finanzierung der Schulsozialarbeit in NRW dauerhaft verstetigt, eine Dynamisierung sichergestellt und eine Grundlage für die Entfristung aller befristeten Stellen geschaffen wird.
  • Die Schulsozialarbeit wird kontinuierlich ausgebaut, bis an allen Schulen eine Betreuung von 150 Schüler*innen pro sozialpädagogische Fachkraft sichergestellt ist.
  • Die Befristung und ungleiche Entlohnung der sozialpädagogischen Fachkräfte, insbesondere der, deren Beschäftigung durch das Stellenkontingent des Bildungs- und Teilhabepaketes sichergestellt ist und die bei freien kommunalen Trägern angestellt sind, muss unverzüglich beendet werden.
  • Die Beschäftigung von sozialpädagogischen Fachkräften aus veranschlagten Lehrerplanstellen und Lehrerstellen ist aufzuheben und die sozialpädagogischen Fachkräfte sind zusätzlich zum Bedarf an Lehrkräften

 

Begründung:

Die Wandlung unserer Gesellschaft, die Anforderungen von Integration und Inklusion stellen in allen Schulformen Herausforderungen dar, mit denen sich die Schule als Institution der reinen Wissensvermittlung in der Vergangenheit nicht hat beschäftigen müssen. Über den Fachunterricht hinaus bedürfen Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte und auch Lehrer*innen – nicht nur in sozialen Brennpunkten – Hilfen zur Lebensweltorientierung. Neben den bereits seit über einem Jahrzehnt anerkannten Zielen zur Beratung bei individuellen Fragen, Vermittlung zwischen den Akteuren in der Schule, sozialpädagogischer Prävention, Krisenintervention und der Unterstützung beim Übergang von Schule in Beruf haben wir im Rahmen der Inklusion einerseits und der seit drei Jahren verstärkt wachsenden Herausforderung durch die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund andererseits neue Themengebiete, die von Lehrer*innen weder quantitativ noch qualitativ bewältigt werden können.
Um die Qualität der Schulsozialarbeit zu erhalten und zu steigern, muss nicht nur ein quantitativer Aufbau der Stellen erfolgen, sondern die sozialpädagogischen Fachkräfte dürfen nicht in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Eine faire und angemessene Entlohnung ist für sie ebenso unerlässlich wie für Lehrer*innen.
Die Beschäftigung von sozialpädagogischen Fachkräften darf nicht zu Lasten der Lehrerplanstellen gehen, denn es kann keine Entscheidung zwischen Fachunterricht und Sozialarbeit geben. Weder können Lehrer*innen Sozialarbeit leisten noch können sozialpädagogische Fachkräfte Unterricht übernehmen. Weder die eine noch die andere Gruppe kann die in der Inklusion benötigten sonderpädagogischen Kräfte oder die Einzelfallhilfen ersetzen.
Nur mit einem ganzheitlichen Bildungskonzept, das Sozialarbeit in Schulen einschließt, können wir gute Bildung gewährleisten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Neufassung

Schulsozialarbeit in NRW neu strukturieren

Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument ist, um Chancengleichheit im Bildungssystem zu fördern. Die Aufgaben, die heute in der Schule erfüllt werden sollen, gehen weit über eine reine Wissensvermittlung hinaus. Die pädagogische Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus allen sozialen und gesellschaftlichen Schichten wird anspruchsvoller. Vielfältige und sich dynamisch verändernde Herausforderungen für Kinder und Jugendliche machen eine gemeinsame und ganzheitliche Problemlösung durch die Lehrerinnen und Lehrer sowie durch die pädagogischen Fachkräfte, vor allem durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, erforderlich. Die NRWSPD fordert deshalb:

– Multiprofessionelle Teams aus Lehrkräften, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, sowie anderen Professionen der Jugendhilfe und weiteren Akteuren an unseren Schulen zu fördern.
– Diese multiprofessionellen Teams müssen ein fester und integraler Bestandteil des Schulteams werden und mit dem Kollegium auf Augenhöhe agieren.
– Gleichzeitig müssen die pädagogischen Fachkräfte unabhängig arbeiten und ihre Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfe erfüllen können.
– Sowohl die Schule als auch die Schulsozialarbeit müssen eine Sozialraumorientierung aufweisen.
– Es ist dringend notwendig, das komplexe Finanzierungssystem zu beenden und klare Verantwortlichkeiten zu regeln.
– Die Schulsozialarbeit muss auskömmlich finanziert werden.
– Es müssen einheitliche Qualitätsstandards für die Schulsozialarbeit festgelegt werden.
– Die Fachaufsicht und die Dienstaufsicht müssen geklärt werden.
– Es bedarf eines verbindlichen Betreuungsschlüssels, der mittels eines Sozialindex konkretisiert werden muss.
– Für die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter müssen gesicherte Arbeitsverhältnisse und Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs geschaffen werden.
– Schulsozialarbeit muss gesetzlich verankert werden und die Zuständigkeit und Koordination der Schulsozialarbeit geregelt werden. Folgende Modelle wären z.B. denkbar und sollen geprüft werden:
• An einigen Schulen in NRW wird die stellvertretende Schulleitung durch eine Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen oder ähnliche in der Jugendhilfe angesiedelte Berufe gestellt.
• Ein weiterer fachlicher Ansatz, welcher auch von der Enquetekommission zur Zukunft der Familienpolitik in Nordrhein-Westfalen empfohlen wurde, ist die Weiterentwicklung von Grundschulen als Familienzentren, analog zu den Familienzentren im Bereich frühe Hilfen.

Begründung:
Die Entwicklungen der letzten Jahre im Bildungsbereich zeigen deutlich, dass unser Schulsystem sich verändern muss und auf aktuelle Herausforderungen neue Antworten gefunden werden müssen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, die bereits heute gut etablierte und erfolgreich arbeitende Schulsozialarbeit, der angestrebte Auf- und Ausbau von multiprofessionellen Teams an Schulen, sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem Schulkollegium. In der Schule der Zukunft werden Lehrkräfte, Fachkräfte aus der Jugendhilfe und weitere Professionen Hand in Hand arbeiten, um den Herausforderungen der heutigen Zeit adäquat zu begegnen. Gerade deshalb ist eine Neuausrichtung des Schulsystems ist. Ein solcher Paradigmenwechsel erfolgt aber nicht von heute auf morgen und benötigt vor allem Zeit und Akzeptanz. Da die Aufgaben jedoch nicht weniger werden, ist es notwendig, ein funktionierendes Übergangskonzept mit einem klar formulierten Ziel zu erarbeiten, in dem gerade auch die Schulsozialarbeit ihren festen Platz findet.
Daher sind multiprofessionelle Teams aus z.B. Lehrkräften, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, sowie anderen Professionen der Jugendhilfe und weiteren Akteuren an unseren Schulen unabdingbar. Für eine Neustrukturierung der Schulsozialarbeit muss das komplexe Finanzierungssystem geregelt werden. Momentan wird die Soziale Arbeit an Schulen aus drei Quellen finanziert. Erstens über die kommunale Jugendhilfe, zweitens über Landesmittel für spezifische Schulformen und zum dritten in Form von BuT-Mitteln des Bundes, die seit dem Wegfall der Bundesförderung durch die damalige rot-grüne Landesregierung aus Landesmitteln ersetzt wurden. Durch diese unsichere Finanzierung ist die Qualität der Schulsozialarbeit gefährdet, da z.B. Arbeitsverhältnisse befristet sind und dadurch eine hohe Fluktuation beim Personal gefördert wird. Es kann konstatiert werden, dass Schulsozialarbeit kein temporäres Instrument sein wird, um auf gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren, sondern ein dauerhafter Bestandteil im Schulsystem sein muss. Hier ist ein neues Konzept zur Neurstrukturierung der Schulsozialarbeit erforderlich.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument ist, um Chancengleichheit im Bildungssystem zu fördern. Die Aufgaben, die heute in der Schule erfüllt werden sollen, gehen weit über eine reine Wissensvermittlung hinaus. Die pädagogische Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus allen sozialen und gesellschaftlichen Schichten wird anspruchsvoller. Vielfältige und sich dynamisch verändernde Herausforderungen für Kinder und Jugendliche machen eine gemeinsame und ganzheitliche Problemlösung durch die Lehrerinnen und Lehrer sowie durch die pädagogischen Fachkräfte, vor allem durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, erforderlich. Die NRWSPD fordert deshalb:

– Multiprofessionelle Teams aus Lehrkräften, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, sowie anderen Professionen der Jugendhilfe und weiteren Akteuren an unseren Schulen zu fördern.
– Diese multiprofessionellen Teams müssen ein fester und integraler Bestandteil des Schulteams werden und mit dem Kollegium auf Augenhöhe agieren.
– Gleichzeitig müssen die pädagogischen Fachkräfte unabhängig arbeiten und ihre Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfe erfüllen können.
– Sowohl die Schule als auch die Schulsozialarbeit müssen eine Sozialraumorientierung aufweisen.
– Es ist dringend notwendig, das komplexe Finanzierungssystem zu beenden und klare Verantwortlichkeiten zu regeln.
– Die Schulsozialarbeit muss auskömmlich finanziert werden.
– Es müssen einheitliche Qualitätsstandards für die Schulsozialarbeit festgelegt werden.
– Die Fachaufsicht und die Dienstaufsicht müssen geklärt werden.
– Es bedarf eines verbindlichen Betreuungsschlüssels, der mittels eines Sozialindex konkretisiert werden muss.
– Für die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter müssen gesicherte Arbeitsverhältnisse und Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs geschaffen werden.
– Schulsozialarbeit muss gesetzlich verankert werden und die Zuständigkeit und Koordination der Schulsozialarbeit geregelt werden. Folgende Modelle wären z.B. denkbar und sollen geprüft werden:
• An einigen Schulen in NRW wird die stellvertretende Schulleitung durch eine Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen oder ähnliche in der Jugendhilfe angesiedelte Berufe gestellt.
• Ein weiterer fachlicher Ansatz, welcher auch von der Enquetekommission zur Zukunft der Familienpolitik in Nordrhein-Westfalen empfohlen wurde, ist die Weiterentwicklung von Grundschulen als Familienzentren, analog zu den Familienzentren im Bereich frühe Hilfen.

 

Begründung:
Die Entwicklungen der letzten Jahre im Bildungsbereich zeigen deutlich, dass unser Schulsystem sich verändern muss und auf aktuelle Herausforderungen neue Antworten gefunden werden müssen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, die bereits heute gut etablierte und erfolgreich arbeitende Schulsozialarbeit, der angestrebte Auf- und Ausbau von multiprofessionellen Teams an Schulen, sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem Schulkollegium. In der Schule der Zukunft werden Lehrkräfte, Fachkräfte aus der Jugendhilfe und weitere Professionen Hand in Hand arbeiten, um den Herausforderungen der heutigen Zeit adäquat zu begegnen. Gerade deshalb ist eine Neuausrichtung des Schulsystems ist. Ein solcher Paradigmenwechsel erfolgt aber nicht von heute auf morgen und benötigt vor allem Zeit und Akzeptanz. Da die Aufgaben jedoch nicht weniger werden, ist es notwendig, ein funktionierendes Übergangskonzept mit einem klar formulierten Ziel zu erarbeiten, in dem gerade auch die Schulsozialarbeit ihren festen Platz findet.
Daher sind multiprofessionelle Teams aus z.B. Lehrkräften, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, sowie anderen Professionen der Jugendhilfe und weiteren Akteuren an unseren Schulen unabdingbar. Für eine Neustrukturierung der Schulsozialarbeit muss das komplexe Finanzierungssystem geregelt werden. Momentan wird die Soziale Arbeit an Schulen aus drei Quellen finanziert. Erstens über die kommunale Jugendhilfe, zweitens über Landesmittel für spezifische Schulformen und zum dritten in Form von BuT-Mitteln des Bundes, die seit dem Wegfall der Bundesförderung durch die damalige rot-grüne Landesregierung aus Landesmitteln ersetzt wurden. Durch diese unsichere Finanzierung ist die Qualität der Schulsozialarbeit gefährdet, da z.B. Arbeitsverhältnisse befristet sind und dadurch eine hohe Fluktuation beim Personal gefördert wird. Es kann konstatiert werden, dass Schulsozialarbeit kein temporäres Instrument sein wird, um auf gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren, sondern ein dauerhafter Bestandteil im Schulsystem sein muss. Hier ist ein neues Konzept zur Neurstrukturierung der Schulsozialarbeit erforderlich.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Landtagsfraktion NRW