O-02 Einrichtung AK Säkularität und Humanismus

Der Parteitag möge beschließen, den Landesvorstand zu beauftragen, der
zunehmenden religiös-weltanschaulichen Pluralität in unserer Gesellschaft
Rechnung zu tragen und einen AK „Säkularität und Humanismus“ einzurichten, um dieses Anliegen in der Partei abzubilden. Der neue AK ist in
gleicher Weise wie der AK „SPD und Kirche“ zu den Beratungen des LV
heranzuziehen. Hierbei soll sich der LV am Beschluss des Bundesparteitages vom Dezember 2019 zur Einrichtung eines säkularen AKs und dessen
Umsetzung durch den Bundes-PV orientieren

Begründung:

 

Auch in NRW wird die Gesellschaft zunehmend religiös-weltanschaulich
pluraler. Die Bindekräfte der großen Kirchen und Religionsgemeinschaften
lassen nach, und viele Menschen wollen sich nicht mehr öffentlich zu einer
Konfession bekennen.

 

Diese immer größer werdende Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern, die oft
auch eine klarere Trennung von Staat und Kirche für notwendig halten, muss
stärker beteiligt werden und die Chance erhalten, im Dialog mit der Politik, den
Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie den säkularen / humanistischen
Verbänden tragfähige Positionen zu wichtigen gesellschaftlichen Themen zu
entwickeln. Diese reichen von der Bildungspolitik über die Sozial- und Rechtspolitik bis zur Integrationspolitik.

 

Die Regierungskoalition im Bund beabsichtigt mehrere säkulare Reformprojekte
auf den Weg zu bringen, z.B. ein Rahmengesetz zur Ablösung der altrechtlichen
Staatsleistungen, die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts und die Streichung
des Strafrechtsparagraphen 219a. In diesem Reformprozess sollte die NRWSPD
nicht zurückstehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage