B-02 Qualitätsoffensive Offene Ganztagsgrundschule

Der SPD-Unterbezirksvorstand fordert

 

eine Qualitätsoffensive in den Offenen Ganztagsschulen und fordert die Landesregierung daher auf, Standards für das Personal, die Räumlichkeiten, die Finanzierung sowie für die Verpflegung zu entwickeln.

Begründung:

 

Das Konzept der offenen Ganztagsschulen ist in Bottrop und in vielen anderen Kommunen inzwischen weit verbreitet. Es bietet vielen Menschen die Möglichkeit, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. In den letzten zehn Jahren ist das OGS-Angebot schrittweise ausgebaut worden. Zum Teil besuchen 70 bis 80% der Kinder einer Schule die OGS. Nach rund 10 Jahren OGS lässt sich aber feststellen, dass die OGS zwar aus den Kinderschuhen entwachsen ist, die Rahmenbedingungen aber kaum angepasst worden sind.

Es gibt keine Qualitätsstandards.

Die Bunderegierung hat den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zum Schuljahr 2026/27 beschlossen. Ein weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschulen wird daher notwendig. Der SPD-Unterbezirksvorstand ist der Auffassung, dass dieser nicht willkürlich erfolgen soll, sondern nach konkreten Standards.

 

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung muss genutzt werden, um Qualitätsstandards zu entwickeln.

 

Personal:

 

Im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung ist weder ein Personalschlüssel festgelegt, noch gibt es konkrete Aussagen zu den Qualifikationen des Personals. Vielmehr heißt es:

 

„7.1 Die Qualifikation des Personals richtet sich nach den Förder- und Betreuungsbedarfen der Kinder und Jugendlichen.

7.2 Lehrerstellenanteile sind möglichst für Angebote zu nutzen, die die Kinder ergänzend zum Unterricht individuell fördern und fordern (zum Beispiel zusätzliche Arbeits- oder Wochenplanstunden, Sprachbildung, Mathematik und Naturwissenschaften, Fremdsprachen). Möglich ist auch ihre Nutzung für Konzeption und Koordination.

7.3 Neben Lehrkräften sollen möglichst pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, Musikschullehrerinnen und -lehrer, Künstlerinnen und Künstler, Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Sport sowie geeignete Fachkräfte weiterer gemeinwohlorientierter Einrichtungen eingesetzt werden.

7.4 Ergänzend können, nach Möglichkeit unter pädagogischer beziehungsweise sozialpädagogischer Begleitung, auch pädagogisch geeignete ehrenamtlich tätige Personen, Seniorinnen und Senioren, Handwerkerinnen und Handwerker, Eltern, ältere Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Teilnehmende am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr und von Freiwilligendiensten tätig werden. […].“ [1]

 

Der SPD-Unterbezirksvorstand fordert eindeutige Regelungen, was den Einsatz von Fachkräften, Ergänzungskräften und sonstigem Personal, so wie es z.B. für Kindertageseinrichtungen im KiBiz geregelt ist.

Schließlich haben die OGS genau wie Kindertagesstätten einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Diese kann nur mit entsprechendem Fachpersonal erfüllt werden.

 

Infrastruktur – Räume

 

Im Erlass heißt es:

„6.1 Der Schulträger stellt die erforderliche Infrastruktur bereit.

6.2 Für Angebote außerschulischer Träger sollen Schulräume kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Angebote außerschulischer Träger können auch außerhalb des Schulgeländes durchgeführt werden. Eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII ist nicht erforderlich.

6.3 Der Schulträger ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses. In Ganztagsschulen stellt er dafür Räume, Sach- und Personalausstattung bereit.“ [2]

 

Der SPD-Unterbezirksvorstand ist der Auffassung, dass eine gute Gelegenheit ist, sich, was die Räumlichkeiten angeht, grundsätzlich neu aufzustellen. So soll ein Raumkonzept entwickelt werden, das lernen, entspannen, spielen, essen und bewegen ermöglicht.

 

Finanzierung – Elternbeiträge

 

Derzeit können Elternbeiträge bis zu 203€ erhoben werden und es gibt kommunale Unterschiede. Diese müssen beseitigt werden. Der SPD-Unterbezirksvorstand strebt generell kostenfreie Bildung an.

 

Pädagogisches Konzept – Bildungsgrundsätze NRW

 

Im Runderlass werden verschiedene Angebote als Merkmale der OGS beschrieben.

So heißt es:

 

3.1 Zu den Merkmalen sowohl einer gebundenen als auch einer offenen Ganztagsschule (§ 9 Absatz 1 und Absatz 3 SchulG) gehören beispielsweise

  • Angebote für unterschiedlich große und heterogene Gruppen, die auch besondere soziale Problemlagen berücksichtigen,
  • ein verlässliches Zeitraster und eine sinnvoll rhythmisierte Verteilung von Lernzeiten auf den Vormittag und den Nachmittag, auch unter Entwicklung neuer Formen der Stundentaktung,
  • die Öffnung von Schule zum Sozialraum und die Zusammenarbeit mit den dort tätigen Akteuren „auf Augenhöhe“,
  • Förderkonzepte und -angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen (zum Beispiel Sprachförderung, Deutsch als Zweitsprache, Mathematik und Naturwissenschaften, Fremdsprachen, Bewegungsförderung),
  • die Förderung der Interessen der Schülerinnen und Schüler durch zusätzliche themen- und fachbezogene oder fächerübergreifende, auch klassen- und jahrgangsstufen-übergreifende Angebote und außerunterrichtliche Praktika,
  • zusätzliche Zugänge zum Lernen und Arbeitsgemeinschaften (zum Beispiel Kunst, Theater, Musik, Werken, Geschichtswerkstätten, naturwissenschaftliche Experimente, Sport) sowie sozialpädagogische Angebote, insbesondere im Rahmen von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel interkulturelle, geschlechtsspezifische, ökologische, partizipative, freizeitorientierte und offene Angebote),
  • Anregungen und Unterstützung beim Lösen von Aufgaben aus dem Unterricht und Eröffnung von Möglichkeiten zur Vertiefung und Erprobung des Gelernten sowie zur Entwicklung der Fähigkeit zum selbstständigen Lernen und Gestalten,
  • Möglichkeiten und Freiräume zum sozialen Lernen, für Selbstbildungsprozesse und für selbstbestimmte Aktivitäten,
  • ein angemessenes Gleichgewicht von Anspannung und Entspannung mit entsprechenden Ruhe- und Erholungsphasen und von Kindern und Jugendlichen frei gestaltbaren Zeiten,
  • Angebote zur gesunden Lebensgestaltung, u.a. zu einer gesunden Ernährung,
  • vielfältige Bewegungsanreize und -angebote, […] [3]

 

Weiter heißt es:

„Offene und gebundene Ganztagsschulen setzen diese Merkmale im Rahmen ihrer Ressourcen und Möglichkeiten um.“ [4]

 

Die Umsetzung von pädagogischen Angeboten darf nicht dem Zufall überlassen sein. Der SPD-Unterbezirksvorstand fordert die Entwicklung eines pädagogischen Konzepts in jeder Einrichtung, welches die Bildungsgrundsätze NRW [5] umsetzt.

 

[1] BASS 2021/2022 – 12-63 Nr. 2 Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I (schul-welt.de)

[2] Ebd.

[3] Ebd.

[4] Ebd.

[5] Bildungsgrundsätze. Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an. Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschluss L-01 Regierungsprogramm