Ar-02 Einführung eines Bundestariftreuesetz sowie die Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW

Die NRWSPD setzt sich aktiv für die Einführung eines Bundestariftreuesetz sowie die Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG – NRW) ein.

 

Der SPD – Landesvorstand und die SPD – Landtagsfraktion setzen sich dafür ein, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW zukünftig so geändert wird, dass dieser Mindestbetrag von 5000,- € wieder Gültigkeit hat.

 

Des Weiteren sollen die gesetzlichen Schlupflöcher so geschlossen werden, dass bei öffentlichen Vergaben faire Bedingungen für alle Beteiligten gelten.

Begründung:

 

Die AfA im UB Borken und die SPD setzen sich seit Jahren für mehr soziale Gerechtigkeit ein.

 

In unserem SPD – Zukunftsprogramm wollen wir uns u. a. für bessere Arbeitsbedingungen und Löhne einsetzen. Die Menschen müssen von ihrem Lohn gut leben können. Hier sind die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen, bezahlbarer Wohnraum sowie eine ordentliche Rente.

 

Mit dem Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP vereinbart, dass der Mindestlohn auf 12,- € angehoben werden soll. Wir begrüßen diese Erhöhung des Mindestlohnes, jedoch reicht das nach unserer Ansicht nicht aus.

 

Zurzeit ist es so, dass die Tarifbindung, also der Anteil der Beschäftigten, für die die Regelungen eines Tarifvertrags gelten, zurückgeht. Dieser Tarifflucht soll der Riegel vorgeschoben werden. Denn mit den Steuergeldern der Bürger*innen sollen keine Dumpingfirmen und Lohndrücker mehr bevorzugt mit öffentlichen Aufträgen versorgt werden.

 

Hier sollte das Land NRW, Städte und Gemeinden mit ihrer großen gesellschaftlichen Verantwortung mit gutem Beispiel vorangehen und auf die Einhaltung sozialer, ökologischer Kriterien sowie guter Arbeitsbedingungen achten.

 

Viele Aufträge werden an Unternehmen aus der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder der Region vergeben und sichern so Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort.

 

Die Tarifverträge haben nicht nur Vorteile (Entlohnung, Arbeitsbedingungen) für die einzelnen Beschäftigten, sondern auch gesamtgesellschaftlich. Damit wird aktiv Abstiegsprozessen in Armut und mangelnder Teilhabe entgegengewirkt. Es werden höhere Beiträge für die Sozialversicherungen gezahlt, ebenso führt dies zu höheren Steuereinnahmen, die letztendlich den Kommunen und dem Land wieder zur Verfügung stehen. Nur ein starkes Tarifsystem hilft gegen Niedriglohn und prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Nicht einmal mehr 50 % der Betriebe in Deutschland sind derzeit an Tarifverträge gebunden.

 

Daher muss bei Vergaben von Lieferungen und Leistungen in jedem Einzelfall dafür gesorgt werden, dass die ausführenden Unternehmen die branchenweiten Tarifbedingungen erfüllen. Die in den Tarifverträgen ausgehandelten Bedingungen sind die Mindestbedingungen, die alle Marktteilnehmer*innen erfüllen können. Der Wettbewerb wird aus unserer Sicht dadurch nicht beschränkt.

 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat in seinem Eckpunktepapier im Jahr 2020 sich für ein einheitliches bundesweites Tariftreuegesetz ausgesprochen.

 

Laut DGB ist nach europäischen Recht eine Vergabe von Aufträgen in Verbindung mit einer Tariftreueklausel vereinbar. Einerseits verpflichten sich die EU-Staaten des Lissabon-Vertrages (Artikel 9 AEUV) auf einen angemessenen Schutz von sozialen Standards, andererseits wurde die EU-Vergaberichtlinie (2014/24/EU) um die umweltbezogenen sowie sozialen Kriterien ergänzt und aufgewertet.

 

Im Jahr 2018 wurde die EU-Arbeitnehmerentsenderichtlinie (Artikel 3 Abs. 8 UAbs. 2) geändert. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, dass die sogenannten „allgemein wirksamen“ Tarifverträge, die bisher in einer Ausnahmeregelung nur für die skandinavischen Länder gelten, in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet werden können.

 

In ihrem Zukunftsprogramm hat sich die SPD für ein Bundestariftreuegesetz ausgesprochen.

 

Ein Bundestariftreuegesetz sowie der Vergabe von Aufträgen und Dienstleistungen konnte nach unserem Kenntnisstand nicht zwischen den Koalitionspartnern vereinbart werden. Jedoch wurde vertraglich geregelt, dass nur Firmen bei der Auftragsvergabe des Bundes berücksichtigt werden sollen, die nach einem „repräsentativen Tarifvertrag der Branche gebunden“ sind.

 

Eine Tarifflucht, z. B. durch eine Ausgliederung, soll verhindert werden.

 

Die jetzige Landesregierung hat bei der Novellierung 2018 des TVgG – NRW die Grenzen für Bau- und Dienstleistungen auf einen „geschätzten Betrag ab 25.000 €“ geändert. Im Jahr 20216 haben SPD und Bündnis 90/ Die Grünen in ihrer Regierungsverantwortung bei der Auftragsvergabe einen Betrag von 5000,- € festgelegt.

 

Die bestehenden aktuellen Vorgaben aus dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) gelten nur für Verkehrsdienstleistungen zur Verpflichtung der Tariftreue.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Annahme L-01 Regierungsprogramm