K-03 „Einführung wiederkehrende Beiträge in NRW“

Der Unterbezirk Siegen-Wittgenstein setzt sich für die Einführung der wiederkehrenden Beiträge in NRW ein.

Die Landesregierung und SPD Fraktion werden aufgefordert, sich intensiv mit der Thematik auseinander zu setzen und Lösungen aus zu arbeiten.

Begründung:

Die Straßenzustände der Anliegerstraßen sind NRW weit in einem sehr schlechten Zustand. Durch die momentane finanzielle Ausstattung der Kommunen ist es in Zukunft nicht möglich, die Anliegerstraßen zu unterhalten und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erneuern. Weitere Problematik ist, besonders im ländlichen Raum, der demografische Wandel. Vor allem in dörflichen Strukturen stellt dies enorme Probleme dar. Immer weniger Menschen müssen die Kosten zur Erneuerung der Infrastruktur auffangen und können die daraus folgenden Anliegerbescheide nicht mehr finanzieren. Dies führt in Zukunft zum Aussterben der Dörfer. Um dies zu verhindern, ist es zwingend erforderlich Lösungen für die Zukunft zu erarbeiten. Eine Chance für jede Kommune zur Eigenbestimmung sind die „Wiederkehrenden Beiträge“. Jede Kommune hat die Wahl zwischen dem alten Abgabensystem und den Wiederkehrenden Beiträgen zu wählen. Dieses ermöglicht jeder Kommune individuell nach sorgfältiger Prüfung zu entscheiden, welches Abgabensystem für sie am besten ist. Es muss die Aufgabe der SPD Landtagsfraktion sein, eine sozialgerechtere Finanzierungslösung für die Kommunen und für die Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten und weiter zu entwickeln, sodass es in Zukunft mit den Herausforderungen bestehen kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: SPD-Landtagsfraktion NRW und SGK NRW
Version der Antragskommission:

SPD-Landtagsfraktion NRW und SGK NRW

Stellungnahme(n):
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Landtagsfraktion NRW, SGK NRW