O-11 Einführung von Personalurwahlen

Personelle Entscheidungen bzgl. einer Spitzenkandidatur ab Landesebene müssen per Mitgliederentscheid getroffen werden.

Begründung:

Eine Urwahl von Spitzenkandidat*innen gibt den Kandidat*innen zusätzlichen Rückhalt. Dadurch, dass die Basis in die Entscheidungsfindung einbezogen wird, wird nicht nur der Wahlprozess an sich weitaus transparenter und glaubhafter gemacht, sondern auch gefördert, dass sich die Kandidat*innen profilieren können. Dies führt zu einer dringend benötigten Politisierung des Auswahlprozesses, der sich auch positiv auf die Wahlergebnisse auswirken kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung