B-11 Ausbildung zur RettungsschwimmerIn im Fach Sport

Die Ausbildung zur RettungsschwimmerIn wird in den Lehrplan für das Fach Sport integriert und die Prüfung wird, wie eine Facharbeit in anderen Fächern bewertet.

Begründung:

 

Seit Jahren beklagen wir den Mangel an ÜbungsleiterInnen und RettungsschwimmerInnen. Der Schwimmunterricht in Schulen und Vereinen kann nicht bedarfsgerecht stattfinden, so dass immer weniger Kinder schwimmen lernen. Tragischerweise steigt die Zahl der Ertrinkenden jährlich.

 

Nicht zuletzt bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hat sich gezeigt, dass der Wasserrettungsdienst nicht ausreichend funktioniert, da es an ausgebildeten Menschen fehlt, die hier Mensch und Tier im Notfall aus dem Wasser retten können.

 

Auch die Sicherheit an Badeseen, in Freibädern und an Badestränden haben wir dem Einsatz von RettungsschwimmerInnen, zu verdanken. Hierzu der DLRG: „Die Einsatzkräfte beziehungsweise Rettungsschwimmer und Wasserretter wachen an verschiedenen Einsatzorten über die Sicherheit von Badegästen und Wassersportlern. Sie übernehmen ebenfalls Erste-Hilfe-Maßnahmen, die in unmittelbarer Nähe zum Wasser notwendig sind“.

 

Überall fehlen diese Fachkräfte. Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt sich die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu RettungsschwimmerInnen. Der erfolgreiche Abschluss der DLRG-Prüfung soll einer Facharbeit oder der Prüfung in jedem anderen Fach gleichgestellt werden und der Note Sport zugeordnet werden.

So wird gewährleistet, dass eine zahlenmäßig planbare Gruppe von RettungsschwimmerInnen zur Verfügung steht, die auf ein Ehrenamt, ein Sportstudium oder eine professionelle Tätigkeit vorbereitet wird. Gleichfalls muss der Einsatz als RettungsschwimmerIn als Freiwilliges Soziales Jahr anerkannt werden.

 

Laut einer Forsa-Umfrage für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) konnten 20 Prozent der Kinder zwischen sechs und zehn Jahren 2022 nicht schwimmen. Wir wollen, dass alle Kinder Schwimmen, lernen können!

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Ablehnung
Beschluss-PDF: