Die SPD-AG 60plus fordert die SPD Bundestagsfraktion auf, gesetzlich festzuschreiben, dass bei der Prämienberechnung für Senior*innen nur die Unfallhäufigkeit in der jeweiligen Altersgruppe als Berechnungsgrundlage herangezogen werden darf. Das Alter allein darf nicht Berechnungsgrundlage sein.
Zur Zeit werden ältere Mitbürger*innen bei der Berechnung der KfZ-Versicherung unangemessen benachteiligt. Bereits 65-jährige zahlen im Schnitt 16% höhere Prämien als zehn Jahre jüngere Fahrer*innen.
Bei 75-Jährigen steigt der Aufschlag abhängig vom Automodell auf bis zu 70%. 85-Jährige zahlen bei ansonsten gleichen Bedingungen für die Vollkaskoversicherung doppelt so hohe Beiträge wie 30 Jahre jüngere Autofahrer*innen. Senior*innen ab 65 haben lt. ADAC im Jahr 2020 rund 17,5% der von PKW- Fahrer*innen verursachten Unfälle mit Personenschaden verschuldet. Im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil (rund 22%) sind Senior*innen damit „unterproportional“ an Unfällen beteiligt. Der SPD NRW 60plus Landesvorstand fordert die Bundestagsfraktion auf für eine gesetzlich festgelegte transparente Berechnung der Prämien für Senior*innen zu sorgen.
Die Altersdiskriminierung der älteren Mitbürger*innen durch KfZ-Versicherer muss endlich beendet werden.
Die SPD-AG 60plus fordert die SPD Bundestagsfraktion auf, gesetzlich festzuschreiben, dass bei der Prämienberechnung für Senior*innen nur die Unfallhäufigkeit in der jeweiligen Altersgruppe als Berechnungsgrundlage herangezogen werden darf. Das Alter allein darf nicht Berechnungsgrundlage sein.