Ar-01 Die Mittel für die Eingliederungshilfen der Jobcenter aufstocken und mehr Durchlässigkeit in der Arbeitsförderung erzielen

Die Mittel für Eingliederungshilfen der Jobcenter sind jährlich um mind. 1. Mrd. € aufzustocken. Außerdem sollten diese zusätzlichen Mittel vorrangig für benachteiligte Arbeitslose, die die Förderkriterien für die Teilhabe am Sozialen Arbeitsmarkt erfüllen, eingesetzt werden.

Begründung:

„Bei den Jobcentern werden immer größere Millionensummen von der Eingliederung Arbeitsloser hin zur Verwaltung verschoben. (…)
Eingliederung in den Arbeitsmarkt geschieht etwa durch Fort- und Ausbildung sowie Trainingskurse. Aus dem Verwaltungsbudget der Jobcenter werden Vermittler bezahlt, aber auch Leistungsabteilungen, die Hartz-IV-Bescheide schreiben. Seit 2005 wurden 3,5 Milliarden Euro aus Eingliederungsmitteln zur Deckung von Verwaltungskosten verwendet“, wie aus einer Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linken hervorgeht, die der dpa vorliegt. „Allein 2016 wurden 764 Millionen Euro umgeschichtet – 18,4 Prozent der Leistungen zur Eingliederung.“

Annelie Buntenbach, DGB-Hauptvorstand, sagt: „Seit Jahren reichen die Mittel für die Jobcenter hinten und vorne nicht“, sagte Buntenbach. Bei der derzeit guten Konjunktur gebe es die Chance, verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen.“

BA-Chef Detlef Scheele bemängelte zuletzt mehrfach, es gebe zu wenig Geld für die Jobcenter. 2013 hatte die Bundesregierung das Budget gedeckelt. (RuhrNachrichten, 04.12.2017: Für die Jobsuche fehlt Geld)

Auszug aus der Pressemitteilung des DGB vom 30. November 2017:
„Von 100 Arbeitslosen im Hartz-IV-System erhält heute nur einer eine Weiterbildung, die zu einem Abschluss führt. In der Arbeitslosenversicherung ist der Anteil der Personen in solchen Weiterbildungsmaßnahmen vier Mal höher. Wir müssen dieses Zwei-Klassen-System in der Arbeitsförderung, das Hartz-IV-Beziehern weniger Hilfe bietet, endlich überwinden. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung müssen ausgebaut werden, damit Abschlüsse nachgeholt werden können und neue Perspektiven eröffnet werden. Um diese Herausforderungen zu meistern, müssen die Jobcenter zusätzlich mindestens 1 Mrd. für Eingliederungshilfen erhalten.“

Dieses Problem wird ganz konkret am Beispiel der Sozialberichterstattung der Kreisstadt Unna deutlich. Sie belegt in ihrer Veröffentlichung zur integrierten Berichterstattung 2016 den eklatanten Abbau der Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.

„Ausgehend vom Jahr 2009 wurden die Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen um gut die Hälfte abgebaut. Dieses trifft alle Bereiche des arbeitsmarktpolitischen Maßnahmenrepertoires.

Die gleichzeitig festzustellende verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit und das „zurücklassen“ einzelner Gruppen von Betroffenen (Alleinerziehende, Ausländer, Ü55 Jährige, Behinderte) erfordert neben der mengenmäßigen Aufstockung ein stärkere Ausrichtung der Maßnahmen auf diese Benachteiligten.
Am Beispiel des Maßnahmenzugangs der arbeitslosen Schwerbehinderten verdeutlichen die Relationen den Eindruck von Benachteiligung. Hier gilt es konkreter die unterschiedlichen Lebensbedingungen der Arbeitslosen im Harz IV System zu berücksichtigen und Ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen und passgenaue Maßnahmen zu entwickeln.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Bundestagsfraktion, SPD- Landtagsfraktion NRW, Vorsitzende des Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales der SPD-Landtagsfraktion NRW