Sä-22 Satzung der NRWSPD: § 15 (5) neu

Füge ein:

(5) Die Wahl von Nichtmitgliedern ist bei Kommunalwahlen zulässig, ebenso die Wahl von gemeinsamen Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 46d Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme