S-07 Bürgergeldgesetz weiterentwickeln

Status:
Überweisung

Der SPD Landesparteitag NRW empfiehlt die Weiterentwicklung des Bürgergeldgesetzes mit folgenden Punkten:

 

1. Änderung des Zuflussprinzips bei Arbeitsaufnahme aus dem Bürgergeld.

Im ersten Monat der Arbeitsaufnahme soll das sogenannte Zuflussprinzip außer Kraft gesetzt wird.

 

2. Anreize zum Sparen von Heizkosten geben

Bei Einsparungen von Heizkosten können die betroffenen Bürgergeldbezieher*innen die rückerstatteten Einsparungen behalten.

 

3. Einführung eines Coachinggutscheins

Bei der Auswahl von Coaches für Bürgergeldbezieher*innen sollen zukünftig Coaching-Gutscheine ausgegeben werden, mit denen sich die Betroffenen den Coach selbst aussuchen können.

Begründung:

 

Zum Zuflussprinzip bei Arbeitsaufnahme. Bisher ist es gängige Praxis, dass Menschen, die aus dem Bürgergeldbezug kommen ihre Leistungen, welche sie im Monat der Arbeitsaufnahme erhalten haben, je nach Verdienst im schlimmsten Fall ganz zurückzahlen müssen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Bürgergeld im Voraus (für den laufenden Monat) gezahlt wird, das Entgelt für den Lohn aber erst am Ende eines Monats oder am Anfang des Folgemonats gezahlt wird. Für die Betroffenen entsteht dadurch eine bis zu einem Monat lange Lücke, in der ihnen kein Geld zur Verfügung steht. Deshalb soll das Bürgergeld dahingehend angepasst werden, dass die Rückzahlungspflichten für diesen Monat der Arbeitsaufnahme möglichst ganz erlassen werden.

 

Zum Thema Anreize zum Sparen von Heizkosten geben. Bisher ist es gängige Praxis, dass Menschen mit Bürgergeldbezug, Heizkostenerstattungen der Jahresrechnung in vollem Umfang an das Jobcentern zurückgefordert werden, Nachforderungen und Vorauszahlungen jedoch in vollem Umfang übernommen werden, In der Konsequenz führt dies dazu, dass es für die Betroffenen egal ist, ob sie sparen oder nicht. Im Sinne des Klimaschutzes und eines möglichst geringen Verbrauchs von Energie ist es sinnvoll, die durch geringeren Verbrauch erzielten Kostenersparnisse bei den Bedarfsgemeinschaften zu belassen. Die Kostenträger der Leistungen für Unterkunft und Heizung profitieren dann durch verringerte Kosten in den Folgejahren.

 

Einführung eines Coachinggutscheins. Bisher wird das Coaching für Maßnahmen durch die Jobcenter ausgeschrieben. Träger und Organisationen können sich an den Ausschreibungen beteiligen. Für die Betroffenen wäre es besser, wenn sie ihre Coaches selbst auswählen könnten, weil es immer wieder vorkommt, dass ‚die Chemie‘ zwischen Coach und zu coachender Person nicht stimmt. Gängige Praxis bei der Ausgabe von Bildungsgutscheinen ist, dass sich die den Bildungsträge aussuchen können. Dieses Modell sollte auch bei der Auswahl eines Coaches herangezogen werden. Bedingung ist natürlich, dass es nur ausgebildete zertifizierte Coaches sein dürfen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an die Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Der SPD Landesparteitag NRW empfiehlt die Weiterentwicklung des Bürgergeldgesetzes mit folgenden Punkten:

1. Änderung des Zuflussprinzips bei Arbeitsaufnahme aus dem Bürgergeld.

Im ersten Monat der Arbeitsaufnahme soll das sogenannte Zuflussprinzip außer Kraft gesetzt wird.

2. Anreize zum Sparen von Heizkosten geben

Bei Einsparungen von Heizkosten können die betroffenen Bürgergeldbezieher*innen die rückerstatteten Einsparungen behalten.

3. Einführung eines Coachinggutscheins

Bei der Auswahl von Coaches für Bürgergeldbezieher*innen sollen zukünftig Coaching-Gutscheine ausgegeben werden, mit denen sich die Betroffenen den Coach selbst aussuchen können.

Beschluss-PDF: