Die SPD setzt sich auf Landesebene dafür ein, Maßnahmen der baulichen Kriminalprävention als genehmigungsrelevante Vorgabe für wohnungswirtschaftliche Baumaßnahmen in den entsprechenden Gesetzen zu verankern.
Obwohl seit 2016 ein Rückgang der registrierten Wohnungseinbruchdiebstähle zu verzeichnen ist, stellt das noch immer hohe Fallzahlenaufkommen die Sicherheitsbehörden vor große Herausforderungen. Durchschnittlich wurden in Deutschland im Jahr 2017 täglich 319 Wohnungseinbruchdiebstähle verübt. Besonders fatal daran ist, dass die Polizei gerade einmal etwa 15% der Fälle aufklären kann; durchschnittlich liegt die Aufklärungsquote über alle Delikte mit 54,9 Prozent wesentlich höher.
Wohnungseinbrüche bedeuten auch einen immensen wirtschaftlichen Schaden. Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden deutschen Versicherern 2015 rund 160.000 versicherte Wohnungseinbrüche gemeldet. Damit erreichte die Zahl der versicherten Einbrüche den höchsten Stand seit 2003. Für diese Einbrüche leistete die Branche eine Rekordschadenersatzsumme von 530 Millionen Euro an ihre Kunden.
Nicht bezifferbar hingegen sind die emotionalen und psychischen Schäden von Betroffenen bzw. Opfern. Viele Opfer schildern immer wieder, dass sie nachhaltig unter dem Eindringen in die Privatsphäre bzw. dem Gefühl permanenter Verletzlichkeit leiden und sich nach der Konfrontation mit einer solchen Tat in ihrem geschütztesten Bereich wohl fühlen.
Mit zusätzlichen Sicherungen für Fenster und Türen sowie mit Alarmanlagen könnten viele der Wohnungseinbrüche verhindert oder eingedämmt werden. Hierbei spielt vor allem der Schutz gegen Aufhebeln eine wichtige Rolle, um einen Einbruch zu verhindern. Hebeltechniken wurden in 56 Prozent aller untersuchten Einbrüche durch die Haus- und Wohnungstüren angewendet. Mit 57 Prozent liegt der Anteil der Hebeltechniken bei Einbrüchen durch Fenster auf einem ähnlich hohen Niveau. Hier rangieren fehlende Sicherungen an den Dreh-Kipp-Mechaniken mit 15,1 Prozent auf dem zweiten Platz. Professionelle Einbruchmeldeanlagen mit Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) können mittels Fernüberwachung eine unmittelbare Beurteilung der Situation vor Ort, sowie eine frühzeitige Benachrichtigung der Polizei gewährleisten.
Die bei der Polizei eingerichteten kriminalpräventiven Beratungsstellen haben ohne Zweifel in der Vergangenheit in diesem Bereich hervorragende Aufklärungs- und Beratungsarbeit geleistet und sicherlich einen nicht unwesentlichen Anteil daran, dass die Fallzahlen rückläufig sind. Auch sind zwischenzeitlich staatliche Förderprogramme zum Einbruchschutz durch die KfW gestartet worden. Dort, wo private Eigentümer bei Nachrüstung und Neubau eigenverantwortlich tätig werden können, funktioniert die auf Freiwilligkeit basierende Verbesserung der Sicherheit auch in vielen Fällen. Wo sich aber Investoren und Bauträger für den Ausbaustandard verantwortlich zeichnen, sieht es nach Auskunft von Experten leider meist anders aus: Zwar werden Sicherheitsaspekte inzwischen als Marketingargument genutzt, jedoch entsprechen die verwendeten Bauteile (z.B. Einbruchschutz von Fenstern) meist kaum den wirksamen Sicherheitsstandards. Die meisten Käufer verfügen zudem auch nicht über die Fachkenntnis, Qualität und Wirksamkeit angemessen überprüfen zu können.
Des Weiteren sind aufgrund der tendenziell sinkenden Fallzahlen im Allgemeinen und des corona-bedingten Absinkens im Besonderen Personalkürzungen im Bereich der Kriminalprävention schon heute absehbar.
Während man in der Vergangenheit zahlreiche wichtige Belange – z.B. Umwelt-/Artenschutz, Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen, Schaffung von PKW -und Fahrradstellplätzen – als (bau)genehmigungsrelevante Vorgaben in die Landesbauordnung u.a. Gesetze aufgenommen hat, wurde bei der baulichen Kriminalprävention allein auf Beratung und freiwilliges Engagement gesetzt. Nach Meinung vieler Experten reicht dies jedoch längst nicht mehr aus, so dass es vielmehr eines verbindlichen Rechtsrahmens für kriminalpräventive Interventionen und baurechtlicher Standards bedarf, die durch den Gesetzgeber zu schaffen wären. Hier kann der Forderung nach mehr Sicherheit ganz konkret und ohne Kosten für die öffentliche Hand Rechnung getragen werden.
Gewiss würde Bauen auch hierdurch weiter verteuert, doch können die damit verbundenen Aufwendungen im Vergleich zu den bereits bestehenden Vorgaben und im Kontext eines baulichen Gesamtvolumens zweifellos als marginal bezeichnet werden. Als unstrittig dürfen zudem die positiven Effekte in Bezug auf das Sicherheitsempfinden der Menschen und der volkswirtschaftliche Nutzen gelten.