St-05 Abschaffung des Ehegattensplittings

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung das Ehegattensplitting in dieser Legislaturperiode abschafft.

Begründung:

 

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung eine Steuerreform angekündigt, mit der auch das bisherige Ehegattensplitting abgeschafft werden sollte. Bislang blieb es jedoch bei Ankündigungen.

Das Ehegattensplitting benachteiligt Frauen und zementiert die Lohnlücke zwischen den Erwerbseinkommen von Männern und Frauen („Gender Pay Gap“), denn der Steuervorteil für Eheleute mit Gehaltsunterschieden setzt den negativen Anreiz, dass der weniger verdienende Partner die Erwerbsarbeit nicht ausweitet. Zugunsten von Kindern schränken zumeist Frauen ihre Erwerbstätigkeit ein. Die Makroökonomin Nicola Fuchs-Schündelen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass „zehn Jahre nach Geburt des ersten Kindes das Einkommen einer Ehefrau noch 60 % unter dem Einkommen vor der Geburt liegt“. Die Nichtausweitung einer Teilzeitbeschäftigung hat weitreichende Konsequenzen bis in das Rentenalter hinein. Gerade Frauen werden benachteiligt und laufen Gefahr, sich in der Falle der Altersarmut wiederzufinden.

Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist daher ein Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung das Ehegattensplitting in dieser Legislaturperiode abschafft.

Beschluss-PDF: