UE-06 Finger weg vom Klimaschutzgesetz

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, der vom Koalitionsausschuss beschlossenen Absicht, die im Klimaschutzgesetz verankerten Pflicht zur Sektoren bezogenen Reduktion der Jahresemissionsmengen aufzugeben, nicht zu folgen und insoweit einer Änderung des Klimaschutzgesetzes nicht zuzustimmen.

 

Mindestens sollte bei der Abstimmung über die angekündigte Novellierung des Gesetzes der Fraktionszwang aufgehoben werden.

Begründung:

 

Wird die Einigung des Koalitionsausschusses vom 28.03.2023 umgesetzt, so führt das insbesondere dazu, dass das Klimaschutzgesetz entschärft wird: Im geltenden Gesetz hat jeder Sektor wie z.B. Energie, Gebäude und Verkehr pro Jahr CO2-Reduzierungsvorgaben, die eingehalten werden müssen. Das Verfehlen dieser Vorgaben hat (an sich) Sanktionsmaßnahmen zur Folge (Sofortprogramme zur nachträglichen Erreichung der Ziele). Der Verkehrssektor (und der Gebäudesektor) hat seine Vorgaben in den letzten zwei Jahr nicht erreicht – Kompensationsmaßnahmen wurden nicht beschlossen.

 

Trotzdem soll nach dem Willen des Koalitionsausschusses diese jährliche Sektor-Verpflichtung ersetzt werden durch eine sektorübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung. D.h. die Verfehlung der CO2-Reduzierungsziele in einem Sektor (z.B. Verkehr) kann durch (überobligatorische) Einsparungen in einem anderen Sektor (z.B. Industrie) ausgeglichen werden. Kompensationsmaßnahmen werden erst erforderlich, wenn die Gesamtemissionen aller Sektoren über der erlaubten Gesamtemissionsmenge liegen. Dann muss die Regierung gemeinsam eine Lösung finden. Man mag sich die Rangelei im Kabinett und die dabei entstehenden „faulen Kompromisse“ gar nicht vorstellen wollen.

 

Dass dabei Deutschland bis 2045 klimaneutral werden soll, ist ein unfrommer Wunsch. Zumal feststeht, dass wir, wenn wir so weiter machen wie bisher, das 1,5 Grad-Ziel nicht erreichen können, sondern eher bei 2 Grad und mehr liegen werden.

 

Statt weniger Druck auf die notorisch schlechten Sektoren wie den Verkehrssektor brauchen wir daher offensichtlich mehr Druckmittel, um Verbindlichkeit zur Erreichung unserer Klimaziele zu sichern.

 

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 28.3.2023 stehen deshalb auch nicht mit der Forderung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 24.03.2021 zur Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz in Einklang. Danach hat der Gesetzgeber es zu unterlassen, die künftigen Emissionsminderungslasten (nach 2030) nicht unverhältnismäßig hoch aufzutürmen, sondern die Pflicht, zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit insbesondere der nachfolgenden Generationen diese hohen Lasten durch entsprechende Maßnahmen in den Jahren bis 2030 abzumildern.

 

Die vorherige Regierungskoalition hat dementsprechend das Klimaschutzgesetz 2021 verschärft. Es erscheint deshalb höchst zweifelhaft, dass die geplante Aufweichung des Gesetzes verfassungsrechtlich zulässig wäre.

 

Politisch wäre es ein historischer Treppenwitz, dass die amtierende selbst ernannte „Fortschrittskoalition“ hinter den erreichten Klimaschutz zurückfällt und der CDU/CSU die Chance einräumt, sich als „Klimaschutzhüter“ aufzuspielen.

 

Die SPD sollte hier kein gemeinsames Spiel mit der FDP spielen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in Fassung der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Streiche Zeilen 8-10

Beschluss: Annahme in Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, der vom Koalitionsausschuss beschlossenen Absicht, die im Klimaschutzgesetz verankerten Pflicht zur Sektoren bezogenen Reduktion der Jahresemissionsmengen aufzugeben, nicht zu folgen und insoweit einer Änderung des Klimaschutzgesetzes nicht zuzustimmen.

Beschluss-PDF: