Ä-236 zum L-01

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Insbesondere müssen wir diejenigen unterstützen und damit auch schützen, die es selbst nicht aus eigener Kraft können. Wir sagen Kinderarmut den Kampf an und verlieren Alleinerziehende nicht aus den Augen, denn im Jahr 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen 25% der Kinder an der Armutsgrenze. Wir fordern deshalb eine Versorgung der Kinder in der Kindertagespflege, in den Kindertageseinrichtungen und den Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Begründung:

 

Wir sprechen später von dem Symbol eines Abendbrottisches. Wir müssen aber auch die Voraussetzungen schaffen, dass sich alle, die es wollen, auch an einen Abendbrottisch setzen können. Kinder können sich nur äußerst schwerlich selbst schützen. In einem nächsten Schritt sollten wir auch über eine Reform der aktuellen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz sprechen. Unter dem aktuellen Fachkräftemangel ist dieser teils nur noch mit großem Aufwand zu sichern. Dabei ist aber der noch zu erwartende Fachkräftemangel nicht mit eingepreist und in Zukunft wird es so fast unmöglich sein, den Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme