St-06 Regulierung des Glücksspiels und Geldwäschebekämpfung

Status:
Überweisung

Wir wollen die Mindestabstände zwischen Spielhallen in Nordrhein-Westfalen auf 500 Meter erweitern. Diese erweiterte Mindestabstandsregel wollen wir zudem auf Wettannahmestellen übertragen.

Wir wollen darüber hinaus, dass alle Betreiber dieser Einrichtungen die rechtmäßige Herkunft der für die Veranstaltung oder Vermittlung öffentlichen Glücksspiels erforderlichen Mittel darlegen müssen.

Wir orientieren uns dabei an den im Land Bremen gültigen gesetzlichen Regelungen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an die Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Landtagfraktion
Text des Beschlusses:

Wir wollen die Mindestabstände zwischen Spielhallen in Nordrhein-Westfalen auf 500 Meter erweitern. Diese erweiterte Mindestabstandsregel wollen wir zudem auf Wettannahmestellen übertragen.

Wir wollen darüber hinaus, dass alle Betreiber dieser Einrichtungen die rechtmäßige Herkunft der für die Veranstaltung oder Vermittlung öffentlichen Glücksspiels erforderlichen Mittel darlegen müssen.

Wir orientieren uns dabei an den im Land Bremen gültigen gesetzlichen Regelungen.

Beschluss-PDF: