Eine Absenkung des Alters der Strafmündigkeit lehnen wir ab. Das Konzept der Häuser des Jugendrechts soll überarbeitet und weiterentwickelt werden. Auch Kinder, die wiederholt delinquentes Verhalten gezeigt haben, sollten in das Konzept einbezogen werden. Dafür müssen in eigenen „Abteilungen“ zusätzliche Netzwerkpartner, auch nicht staatliche Organisationen, wie z.B. Kinderpsychologen, Freie Träger, Nachbarschaftsvereine u.v.w. mit einbezogen werden. Auf diese Weise soll individuell und frühzeitig auf ein Ende des delinquenten Verhaltens hingewirkt werden.
Eine Absenkung des Alters der Strafmündigkeit lehnen wir ab. Das Konzept der Häuser des Jugendrechts soll überarbeitet und weiterentwickelt werden. Auch Kinder, die wiederholt delinquentes Verhalten gezeigt haben, sollten in das Konzept einbezogen werden. Dafür müssen in eigenen „Abteilungen“ zusätzliche Netzwerkpartner, auch nicht staatliche Organisationen, wie z.B. Kinderpsychologen, Freie Träger, Nachbarschaftsvereine u.v.w. mit einbezogen werden. Auf diese Weise soll individuell und frühzeitig auf ein Ende des delinquenten Verhaltens hingewirkt werden.