S-11 Steuerfinanzierung und Erhöhung der Beitragspauschalen von ALG II (Bürgergeld) EmpfängerInnen an die Gesetzliche Krankenversicherung

Status:
Überweisung

Der Landesparteitag der SPD fordert die Bundestagsfraktion auf, umgehend für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Erhöhung der steuerfinanzierten Beitragspauschalen für Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher Sorge zu tragen. Dabei ist der Beitrag aus Steuermitteln von derzeit ca. 120 € mindestens auf die Beträge zu erhöhen, die der Staat für privatversicherte Hilfeempfänger an die Private Krankenversicherung zahlt.

Begründung:

 

Seit Jahren deckt der steuerfinanzierte Pauschalbeitrag von ca. 120 €, den die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für jede/n ALG II-(Bürgergeld)Empfänger/in erhalten, nur maximal ein Drittel der durchschnittlichen Kosten ab, die der GKV für diese Mitglieder entstehen. Für die gleiche Klientel in der privaten Krankenversicherung übernimmt der Staat bis zu 400 € pro Monat.

 

Rund um die Kranken- und Pflegeversicherung werden zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag gebrochen. Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung wurde schon erhöht, für die Krankenversicherung ist spätestens zum 1. Januar 2024 damit zu rechnen. Steuerzuschüsse werden massiv gekürzt obwohl sie insbesondere in der GKV lediglich dazu dienen, Ausgaben für gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu kompensieren, die die GKV übernimmt.

 

Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Versicherten und die Arbeitgeber in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung über ihre Beiträge Löcher im Bundeshaushalt stopfen müssen, wenn zugleich der kleinste Koalitionspartner in der Bundesregierung sich kategorisch weigert, seine besserverdienende Klientel auch nur im mindesten Umfang mit höheren Steuern zu belasten.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an die Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD fordert die Bundestagsfraktion auf, umgehend für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Erhöhung der steuerfinanzierten Beitragspauschalen für Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher Sorge zu tragen. Dabei ist der Beitrag aus Steuermitteln von derzeit ca. 120 € mindestens auf die Beträge zu erhöhen, die der Staat für privatversicherte Hilfeempfänger an die Private Krankenversicherung zahlt.

Beschluss-PDF: