Sä-38 Satzungsantrag SPD NRW Satzung: § 9 Absatz 4

Nach: „geschäftsführendem Vorstand“ „- quotiert -“ streichen und ersetzen durch „- paritätisch -“

 

Ergänzung nach der Aufzählung: „Bei einer ungeraden Anzahl darf der Unterschied zwischen Männern und Frauen nicht mehr als 1 betragen.“

Begründung:

 

Im Jahre 2023 wird es Zeit, dass auch unsere SPD NRW alles unternimmt, um die gleichberechtigte Präsenz von Genossinnen in allen Gremien aktiv zu erreichen. Damit würde die Satzung der SPD NRW in diesem Punkt endlich dem Organisationsstatut des Bundes entsprechen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung