ArbeitnehmerInnen sowie abhängige Erwerbstätige (ohne Entgelt) müssen für die Dauer eines Mandates im Land- bzw. Bundestag den Anspruch auf Freistellung ihres Arbeitsverhältnisses haben.
Endet das Mandat im Land- oder Bundestag, so muss gesetzlich gewährleistet werden, dass MandatsträgerInnen ein Rückkehrrecht auf ihren vorherigen Arbeitsplatz haben. Hierbei ist auf die gleichen Bedingungen wie Qualifikation, Bezahlung, Arbeitsort und -zeit zu achten. Die Tatsache sich gesellschaftspolitisch zu engagieren, darf zu keinen finanziellen Nachteilen wie Arbeitslosigkeit bzw. Degradierungen führen. Die SPD möge sich dafür einsetzen, dass gerechte Zugangsvoraussetzungen für alle politischen Spitzenämter geschaffen werden. Politische Gremien sollten den Querschnitt der Gesellschaft wiederspiegeln.
In einem so unsteten Geschäft wie der Politik ist eine solche „Rückfahrkarte“ von großem Vorteil, denn die Entscheidung für ein politisches Amt oder Mandat ist mit einem nicht zu unterschätzenden Risiko verbunden: Zwar ist die durchschnittliche Verbleibdauer im Deutschen Bundestag mittlerweile auf gut 10 Jahre (2,6 Legislaturperioden) gestiegen, viele ParlamentarierInnen scheiden aber wieder aus, bevor sie das Eintrittsalter für die Altersentschädigung (65 bzw. 67 Jahre, § 19 AbgG) erreichen.
Beamtinnen und Beamte müssen sich in diesem Punkt keine Zukunftssorgen machen, da ihnen ein Rückkehrrecht in den Dienst garantiert wird. Auch selbständigen UnternehmerInnen fällt eine Kandidatur im Gegensatz zu ArbeitnehmerInnen bezogen auf ihre Zukunftssicherung leichter. Vor diesem Hintergrund dürfte es kein Zufall sein, dass sie aktuell mit fast 30% die größte Berufsgruppe im Deutschen Bundestag stellen.