Sä-25 Satzung der NRWSPD: § 19 (8) neu
AntragstellerInnen:
Landesvorstand
Der Landesparteitag möge beschließen:
Füge ein:
§19: (8) Die vom Ordentlichen Landesparteitag am 26. August 2023 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen werden mit der Beschlussfassung wirksam.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
This Antrag was published on Freitag, 4. August 2023 at 12:11.