Ä- zum L-01

Einfügen in Zeile 408: „Darüber hinaus wird die Verbindlichkeit der Mitbestimmung durch ein Stimmrecht der AG-Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften mit geborenen Mitgliedern (AsF, 60 plus und Jusos) im Landesvorstand geprüft“

Begründung:

Ab den Zeilen 390 ff. wird zwar die verpflichtende Mitarbeit der AGen eingefordert, jedoch nicht die Verbindlichkeit definiert.

„Wir wollen ihre Stärke und Kenntnis ihrer Zielgruppen nutzen. Unsere Arbeitsgemeinschaften gehören deshalb nicht zur  Kommentierung auf die Tribüne, sondern sind Teil unseres Teams. Die Arbeitsgemeinschaften werden deshalb dem Landesvorstand unmittelbar nach der Sommerpause jeweils ein Arbeitsprogramm vorlegen, aus dem der Beitrag der Arbeitsgemeinschaft für den Neuaufstellungsprozess deutlich wird.“

Wir haben bislang häufig unsere Beiträge zu sämtlichen Erneuerungsansätzen eingebracht, ohne dass es nennenswerte Konsequenzen gegeben hätte. Die AsF-Vorsitzende hat das Recht, zwar beratend an den Sitzungen des Landesvorstandes teilzunehmen, kann jedoch nicht mit über konkrete Entscheidungen abstimmen. Die Asf NRW vertritt rund 37.000 Frauen, und ihre Interessen sollten über das Stimmrecht auch eine Stimme erhalten.