V-02 LKW-Vergehen

Stärkere bzw. höherer Bestrafung von Lkw-Vergehen u. a. durch eine zeitlich begrenzte „Bußgeld-Kralle“

Begründung:

Der Lkw-Verkehr wird sich in naher Zukunft weiter verdichten und schon heute halten sich nicht alle Lkw-Fahrer an die Verkehrsverbote in unserem Land. Besonders die Fahrer aus den östlichen Ländern halten sich nicht an die Verbote. Sie wissen genau, dass sie diesbezüglich kaum Kontrollen befürchten müssen (wie z.B. bei innerstädtische Verbote). Außerdem sind die Vergehen „nur“ Ordnungswidrigkeiten und die verhängten Strafen fallen kaum ins Gewicht! Da die Fahrer „Opfer und Täter“ zugleich sind, müssen hier endlich mal die Speditionen mehr „zur Kasse“ gebeten werden. So wird es besonders den Spediteur treffen wenn der Lkw bei einem Vergehen zeitlich mit einer „Bußgeld-Kralle“ versehen wird. Das Nachbarland Belgien arbeitet schon mit dieser Methode erfolgreich.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Stärkere bzw. höherer Bestrafung von Lkw-Vergehen u. a. durch eine zeitlich begrenzte „Bußgeld-Kralle“

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Landtagsfraktion NRW Eingangsbestätigung SPD-Bundestagsfraktion am 29.10.2019