K-01 Hochverschuldete Kommunen dürfen nicht im Stich gelassen werden – Kommunaler Entschuldungsfonds jetzt

Bund, Land und Kommunen werden aufgefordert schnellst möglich alle Kassenkredite der Kommunen in einen Altschuldenfonds beim Bund zu überführen. Die Schulden in diesem Fonds müssen gemeinschaftlich von Bund, Land und Kommunen innerhalb von 30 Jahren getilgt werden. Hierbei muss die Handlungs- und Investitionsfähigkeit verschuldeter Kommunen gesichert werden.

 

Gleichzeitig muss durch eine strenge Anwendung des Konnexitätsprinzips – insbesondere im Verhältnis Bund zu Kommunen – und die Übernahme der Kosten für Sozialleistung durch den Bund sichergestellt werden, dass die Kommunen sich nicht erneut verschulden müssen.

 

Sollte der Bund sich nicht schnell an einer solchen Lösung beteiligen, muss das Land umgehend eine entsprechende Lösung für NRW auf den Weg bringen. Diese muss spätestens zum Auslaufen des Stärkungspaktes greifen.

Begründung:

Viele Kommunen gerade in NRW müssen hohe Kassenkredite aufnehmen. Hauptgrund dafür sind die hohen Soziallasten auf Grund von Bundesgesetzgebungen. Die zurzeit besonders günstige Zinslage muss genutzt werden, um durch einen Altschuldenfonds die betroffenen Kommunen aus der Schuldenfalle zu befreien. In NRW hat der Stärkungspakt erheblich zur Verbesserung der Situation der Kommunen beigetragen und so das Wachstum der Kassenkredite stark gebremst. Da der Stärkungspakt ausläuft, muss das Land sich nun massiv an der Entschuldung der Kommunen beteiligen. Den Stärkungspakt hat das Land in finanziell schwierigen Zeiten mit bis zu 645 Millionen Euro gefördert. Angesichts der guten Haushaltslage besteht nun die Möglichkeit, einen noch höheren Beitrag bei der Entschuldung der Kommunen zu leisten. Das Land muss für den Fall, dass der Bund sich nicht oder nicht sofort beteiligt, umgehend eine entsprechende Lösung für NRW auf den Weg bringen. Dies könnte über die NRW Bank organisiert werden.

 

Der Fonds sollte aber beim Bund angesiedelt werden, da dieser die besten Zinskonditionen erhält und so die geringste finanzielle Belastung aller Beteiligten sichergestellt würde.

 

Auch der Bund steht, wie im Koalitionsvertrag angelegt, in der Pflicht, sich an der Finanzierung des Fonds zu beteiligen. Durch die Verlagerung der Kosten für von ihm beschlossenen Maßnahmen auf die Kommunen, insbesondere in der Sozialgesetzgebung, trägt er eine erhebliche Verantwortung für die hohen Kassenkredite der Kommunen.

 

Auch die Kommunen müssen sich an der Finanzierung des Fonds angemessen beteiligen, wobei sichergestellt werden muss, dass ihre Handlungs- und Investitionsfähigkeit verbessert wird. Dies sollte durch die Festlegung eines Höchstbetrages pro Einwohner für die Einzahlung in den Fonds geschehen.

 

Um eine dauerhafte Entschuldung der Kommunen zu erreichen, bedarf es nicht nur einer Lösung der Altschuldenproblematik. Es muss auch sichergestellt werden, dass die Kommunen nicht gezwungen sind, neue Kassenkredite aufzunehmen. Entscheidend dafür ist, dass der Bund die Rechnungen für seine Leistungen bezahlt. Es muss die von ihm beschlossen Kosten gerade für die Sozialgesetzgebung vollständig übernehmen. Als ersten Schritt sollte der Bund einen erheblich höheren Anteil der Kosten der Unterkunft übernehmen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Zeilen 9-14 ersetzen durch:
Bund, Land und Kommunen werden aufgefordert schnellst möglich die Problematik hoher Kassenkredite der Kommunen durch einen Altschuldenfonds zu lösen. Die Schulden in diesem Fonds müssen gemeinschaftlich von Bund, Land und Kommunen getilgt werden.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Bund, Land und Kommunen werden aufgefordert schnellst möglich die Problematik hoher Kassenkredite der Kommunen durch einen Altschuldenfonds zu lösen. Die Schulden in diesem Fonds müssen gemeinschaftlich von Bund, Land und Kommunen getilgt werden.

 

Gleichzeitig muss durch eine strenge Anwendung des Konnexitätsprinzips – insbesondere im Verhältnis Bund zu Kommunen – und die Übernahme der Kosten für Sozialleistung durch den Bund sichergestellt werden, dass die Kommunen sich nicht erneut verschulden müssen.

 

Sollte der Bund sich nicht schnell an einer solchen Lösung beteiligen, muss das Land umgehend eine entsprechende Lösung für NRW auf den Weg bringen. Diese muss spätestens zum Auslaufen des Stärkungspaktes greifen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Landtagsfraktion NRW und SGK NRW Eingangsbestätigung SPD-Bundestagsfraktion am  29.10.2019