IR-01 Landeswahlgesetz weiterentwickeln

Die nordrhein-westfälische Landtagsfraktion möge folgenden Punkt umsetzen:

Das Landeswahlgesetz wird so geändert, dass möglichst Ausgleichs- und Überhangmandate verhindert werden. Eine Möglichkeit steht z.B. darin, das Verhältnis von Wahlkreis- und Listenkandidaten anzugleichen.

Begründung:

Nordrhein-Westfalen hat mit gut 70 % den höchsten Anteil von Direktmandaten an der regulären Mitgliederzahl unter allen deutschen Bundesländern (in den meisten anderen Ländern, wie auch beim Bundestag, sind es nur ca. 50 %). Daher bekommt oft eine Partei mehr Sitze in den Wahlkreisen, als ihr nach Stimmenanteil Sitze zustehen. Mit Ausnahme der Wahl 2010 traten seit 1985 bei jeder Landtagswahl Überhangmandate auf, sodass auch der Landtag seitdem regelmäßig mehr Abgeordnete als die Mindestmitgliederzahl von 181 umfasst. In der 16. Wahlperiode stieg die Abgeordnetenzahl sogar auf 237 an.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: SPD-Landtagsfraktion NRW
Beschluss: Überweisung an SPD-Landtagsfraktion NRW
Text des Beschlusses:

Die nordrhein-westfälische Landtagsfraktion möge folgenden Punkt umsetzen:

Das Landeswahlgesetz wird so geändert, dass möglichst Ausgleichs- und Überhangmandate verhindert werden. Eine Möglichkeit steht z.B. darin, das Verhältnis von Wahlkreis- und Listenkandidaten anzugleichen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Landtagsfraktion NRW