F-01 Internationaler Frauentag (08. März) wird zum Feiertag!

Die NRWSPD fordert die SPD Landtagsfraktionen auf, sich politisch dafür einzusetzen, dass der internationale Frauentag in jedem Jahr zu einem gesetzlichen Feiertag wird.

Begründung:

Der Internationale Frauentag am 8. März wird in Berlin ein arbeitsfreier gesetzlicher Feiertag. Damit ist der Stadtstaat Berlin das erste Bundesland, das den 8. März als arbeitsfreien Tag einführt.

 

Der Internationale Frauentag rückt seit mehr als 100 Jahren die Gleichberechtigung der Frauen in den Fokus. Die deutsche Sozialistin Clara Zetkin hatte 1910 auf dem zweiten Kongress der Sozialistischen Internationale in Kopenhagen „Keine Sonderrechte, sondern Menschenrechte“ für Frauen gefordert. Sie schlug einen jährlichen Internationalen Frauentag vor.

 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Art 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

 

Artikel 3 unseres Grundgesetzes ist immer noch nicht umgesetzt. Der arbeitsfreie 8. März könnte zumindest einen wichtigen Beitrag in diese Richtung erzielen.

 

Auch heute noch erinnert der Internationale Frauentag an den Kampf um die Gleichstellung der Frau – denn es gibt auch 2019 noch viel zu tun: Frauen leiden öfter unter Altersarmut als Männer und sind sie alleinerziehend, droht ihnen der gesellschaftliche Abstieg. Frauen werden öfter Opfer von häuslicher Gewalt als Männer. Sie bekommen weniger Gehalt als Männer – auch bei gleicher Leistung. Beschweren Frauen sich, heißt es oft, sie seien selbst schuld, sie würden schlechter verhandeln, die falschen Berufe wählen und die falschen Männer heiraten. Der arbeitsfreie 8. März wäre somit ein klares Zeichen in Richtung Wertschätzung von Beschäftigten.

 

Der Internationale Frauentag ist aus einer Arbeiterbewegung entstanden und hat eine lange, wichtige Tradition. Der 8. März ist bereits in 26 Ländern der Welt ein gesetzlicher Feiertag, darunter in Afghanistan, Armenien, der Ukraine und Vietnam. In China, Madagaskar und Nepal ist der Tag nur für Frauen frei. (International Women’s Day)

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Die NRWSPD fordert die SPD-Landtagsfraktion NRW auf, sich politisch dafür einzusetzen, dass der internationale Frauentag am 8. März zu einem gesetzlichen Feiertag in NRW wird.

Beschluss: Annahme in Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Die NRWSPD fordert die SPD-Landtagsfraktion NRW auf, sich politisch dafür einzusetzen, dass der internationale Frauentag am 8. März zu einem gesetzlichen Feiertag in NRW wird.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Landtagsfraktion NRW