V-04 Mobilität für Alle – ein echtes Sozialticket

Die NRWSPD setzt sich dafür ein, dass ein deutlich vergünstigtes Sozialticket in Form einer Monatskarte eingeführt wird. Die Monatskarte gilt im Ortsbereich des Ticketinhabers und ist nicht übertragbar. Der Preis für diese Monatskarte soll sich am Verkehrsanteil des Regelsatzes des ALG II orientieren.

 

Bezugsberechtigt sollen sein:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
  • Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
  • Empfänger von Wohngeld
  • Leistungsberechtigt nach SGB VIII
  • leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz sind das deutlich vergünstigte Sozialticket soll spätestens innerhalb des zweiten Halbjahres 2019 eingeführt werden.

 

Begründung:

Mobilität ist ein Grundrecht. Um am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben teilzunehmen, müssen die Menschen mobil sein. Es ist unumstritten, dass der Verkehrsanteil im Regelbedarf (2008 = 13,88€/Monat) der Grundsicherung nicht ausreicht, um sich ein SozialTicket im VRR zu kaufen (38,65€/Monat).

 

Menschen in Armut haben allerdings das Bedürfnis und auch die Verpflichtung mobil zu sein.

Termine beim Jobcenter oder Ämterhaus müssen erreicht, Arzttermine eingehalten werden. Die Grundsicherung soll auch mehr sein als eine reine Existenzsicherung. Daher muss es für von Armut betroffene Menschen auch möglich sein,  Freunde und Verwandte zu besuchen, ins Theater oder Kino zu gehen, sich bei der Tafel etwas zu essen zu holen, eine Vereinssitzung zu besuchen oder einfach nur in der Innenstadt zu flanieren und einzukaufen.

 

Die Politik darf nicht zulassen, dass Menschen in Armut aus dem Blickfeld geraten und auch die Kommunalpolitik sollte Armut dort bekämpfen, wo sie es kann. Mit der Einführung eines echten Sozialtickets beheben wir einen akuten Notstand für tausende Menschen, die sich im Augenblick keine Teilhabe leisten können.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt bei Annahme von V-06 in Fassung Antragskommission