IR-03 Änderung des Wahlgesetzes NRW

Die NRWSPD und die SPD-Landtagsfraktion in NRW setzen sich dafür ein, in Nordrhein-Westfalen das Wahlgesetz nach dem Vorbild Brandenburgs zu ändern und ein Paritätsgesetz zu integrieren. Das Gesetz verpflichtet alle Parteien, die an der Landtagswahl teilnehmen wollen, zur Aufstellung geschlechterparitätischer Kandidatenlisten.

Begründung:

100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen in politischen Ämtern und Mandaten auf allen politischen Ebenen in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert. Im Deutschen Bundestag sind 31,3 Prozent aller Abgeordneten weiblich, im NRW-Landesparlament lediglich 27,1 Prozent.

 

Das ist nach 100 Jahren Frauenwahrecht eine traurige Bilanz. Obwohl der Frauenanteil in der Bevölkerung 51 Prozent beträgt, haben sie weder in einem Landesparlament noch im Deutschen Bundestag annähernd die Hälfte der politischen Mandate inne. Ein desaströses Ergebnis. Die Forderung nach paritätischer Repräsentation auf allen politischen Ebenen ist daher noch lange nicht erfüllt und damit nach wie vor aktuell.

 

Als Kernproblem erweist sich das passive Wahlrecht von Frauen nach Art. 38 I Grundgesetz (GG). Es geht um das verfassungsrechtlich verbürgte Recht von Frauen, in gleichem Maß wie Männer nominiert werden zu können – es geht um die tatsächliche Chancengleichheit von Kandidatinnen (Art. 38 Abs. I, Art, 3 Abs. II GG). Daran fehlt es, vor allem in „traditionellen“ Parteien, die von Männern dominiert werden. Die Statistik zeigt, dass Frauen viel seltener von Parteien nominiert werden als Männer. Unter den 4.828 nominierten Personen bei der Bundestagswahl 2017 finden sich gerade einmal 29 Prozent Frauen.

 

Zwar finden sich paritätische Regelungen für die Nominierung von Kandidatenlisten bereits in den Statuten der SPD. Die Satzungsregelungen reichen jedoch nicht aus, um die strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Politik zu beenden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: SPD-Landtagsfraktion NRW
Beschluss: Überweisung an SPD-Landtagsfraktion NRW
Text des Beschlusses:

Die NRWSPD und die SPD-Landtagsfraktion in NRW setzen sich dafür ein, in Nordrhein-Westfalen das Wahlgesetz nach dem Vorbild Brandenburgs zu ändern und ein Paritätsgesetz zu integrieren. Das Gesetz verpflichtet alle Parteien, die an der Landtagswahl teilnehmen wollen, zur Aufstellung geschlechterparitätischer Kandidatenlisten.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Landtagsfraktion NRW