S-06 Hartz IV abschaffen! – Impulse für eine Alternative zum Hartz IV-System

Nach Jahren, in denen Debatten über die Abschaffung von Hartz IV mit dem Hinweis abgetan wurden, dass das doch fruchtlose Vergangenheitsbewältigung sei, scheint sich jetzt von der OV-Ebene bis zur Parteispitze ein Konsens eingestellt zu haben: So, wie es ist, kann es nicht bleiben. Die Partei ist mittlerweile dazu bereit, einen ihrer zentralsten Fehler zu korrigieren und diskutiert nun an verschiedenen Stellen durchaus unterschiedlich über das Wie dieser Korrektur. Diese veränderte Debattenbereitschaft begrüßen wir ausdrücklich und wir möchten unsererseits zentrale Punkte zur Überwindung von Hartz IV benennen, die in der Debatte berücksichtigt werden müssen, damit die Korrektur gelingt.

 

Unsere Idee eines aktiven, solidarischen Sozialstaats

 

Wenn wir als Partei verloren gegangene Glaubwürdigkeit wieder zurückgewinnen wollen, darf die Diskussion um eine Alternative zu Hartz IV nicht zu einer Mogelpackung verkommen. Deshalb braucht es nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in unserem Verständnis vom Sozialstaat, einer ursozialdemokratischen Errungenschaft. Der Geist des Fördern und Forderns hat sich als Hirngespinst herausgestellt und ist als Sozialstaatsprinzip gescheitert. Im neoliberalen Zeitgeist der Nullerjahre haben wir der grundfalschen Idee eines aktivierenden Sozialstaats zum Erfolg verholfen, die das System aus der Perspektive des Missbrauchs heraus gedacht hat und ein entsprechendes Sanktionsregime installiert. Das hat Millionen von Menschen ohne Arbeit unter Generalverdacht gestellt und zu einer massiven Entfremdung zwischen Partei auf der einen und Gewerkschaften und Wähler*innen auf der anderen Seite geführt. Man ging davon aus, dass die Bürger*innen, die von Arbeitslosigkeit betroffen waren, grundsätzlich eher dazu neigten, das System des Sozialstaats auszunutzen und verfolgte daher den Ansatz, dass diese nur ausreichend angetrieben und aktiviert werden müssten, um wieder arbeiten zu gehen. Mit dieser Kultur des Misstrauens muss nun Schluss sein!

 

In unserem Konzept des Sozialstaats gehören solche Unterstellungen der Vergangenheit an. Unser Sozialstaat ist kein aktivierender, sondern ein solidarischer und aktiver, der alle Menschen gegen die Willkür einer kapitalistischen Wirtschaftsweise absichert. Was heißt das?

 

Wir begreifen Arbeitslosigkeit nicht länger als ein individuelles Scheitern des einzelnen Menschen, sondern als ein Scheitern der Gesellschaft, die nicht in der Lage ist, Arbeit und damit auch anständige Einkommen gerecht zu verteilen. Daraus ergibt sich eine Verantwortung des Sozialstaats, den Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, Angebote zur (Weiter-)Qualifizierung und zu einer sozialversicherungspflichtigen, möglichst tarifgebundenen Arbeit zu machen. Der Sozialstaat selbst muss also aktiv sein und zum Beispiel auch schon bei drohender Arbeitslosigkeit präventiv tätig werden und nicht mehr wie bisher Menschen aktivieren und gängeln.

 

Wir stehen zur Zentralität der Erwerbsarbeit, weil wir der Auffassung sind, dass Arbeit der zentrale Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe ist. Das bedeutet im Umkehrschluss selbstredend nicht, dass Menschen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen können, von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen sind. Auch hier ist der Sozialstaat gefragt, ein möglichst autonomes, selbstbestimmtes Leben zu garantieren. Wer aber arbeiten kann und möchte, sollte dazu in die Lage versetzt werden und ein entsprechendes Angebot dazu erhalten. Deshalb setzen wir uns mittelfristig für ein Recht auf Arbeit ein.

 

Vollzieht man den hier skizzierten Paradigmenwechsel weg vom aktivierenden und gängelnden Sozialstaat hin zu einem aktiven und solidarischen nach, ergeben sich aus unserer Perspektive auf verschiedenen Feldern Handlungsbedarfe.

 

Der Elefant im Raum: Für die Sanktionsfreiheit!

 

Eines der kontrovers diskutiertesten Themen ist die Frage der Sanktionen. Sie stehen wie nichts anderes für den fatalen Fehler, den unsere Partei gemacht hat, weil sie den Staat da zu einer Strafinstanz gemacht haben, wo er unterstützend wirken müsste. Dadurch wurden Bürger*innen zu Bittsteller*innen; wurden vollständige Mitglieder unserer Gesellschaft an ihren Rand gedrängt. Besonders hart von den Sanktionen sind Menschen unter 25 Jahren betroffen, da ihnen schon bei kleinsten Verstößen gegen Auflagen die Leistungen temporär komplett gestrichen werden können. Bei wiederholten Verstößen kann zusätzlich das Geld für Heizung und Miete gekürzt und letztlich vollständig gestrichen werden. Diese Sozialleistungen sind für uns aber nicht irgendwelche Almosen, die Menschen aus Gnade gewährt werden. Sozialleistungen sind der gerechte Beitrag einer Solidargemeinschaft, auf den alle Mitglieder ein Anrecht haben, die darauf angewiesen sind.

 

Die Praxis der Sanktionen ist mit unserer Idee eines aktiven und solidarischen Sozialstaats daher unvereinbar. Wir fordern deshalb die vollständige Sanktionsfreiheit.

 

Auch einem Anreiz- und Boni-System, welches gerade quasi als positive Alternative zu den Sanktionen ins Spiel gebracht wird, erteilen wir eine klare Absage, weil es den gleichen falschen Geist atmet. Auch hinter der Idee von Leistungsprämien für Empfänger*innen von Sozialleistungen steckt die falsche Annahme, dass Menschen aktiviert werden müssen, damit sie wieder einer Arbeit nachgehen. Die Ersetzung der Sanktionen durch ein solches Anreiz-System wäre in dem Sinne genau die Mogelpackung, die wir uns als Partei nicht leisten können, wenn wir es wirklich ernst meinen. Hier wird versucht, der alten Bruchbude Hartz IV einen neuen Anstrich zu verpassen. Wir brauchen aber keine Renovierung, sondern einen Neubau!

 

1,06 € für Bildung – Wirkliches Existenzminimum gewährleisten

 

Der aktuelle Basis-Regelsatz für das Arbeitslosengeld (ALG) II liegt für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1) bei 416 €. Ab dem 01. Januar 2019 wird er bei 424 € liegen. Er setzt sich aus verschiedenen Einzelposten zusammen, die jeweils prozentual gewichtet werden. 0,26 % des Regelsatzes wird beispielsweise für den Posten ‚Bildung‘ veranschlagt, was beim aktuellen Regelsatz 1,06 € pro Monat bedeutet. Um das nochmal zu verdeutlichen: Gut ein Euro im Monat steht Empfänger*innen des ALG II laut Berechnung für Bildung zur Verfügung.

 

Zusätzlich zu dem so berechneten Regelsatz besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung für einen angemessenen Wohnraum. Auch hier wird wieder ein Unterschied zwischen Personen unter 25 Jahren und dem Rest gemacht. Empfänger*innen des ALG II, die unter 25 Jahren sind, haben nur unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern sie bei ihren Eltern ausziehen möchten. Sie sind dazu verpflichtet, sich im Vorfeld eines Auszugs die Zustimmung zur Kostenübernahme vom Jobcenter einzuholen.

 

Dieser unsägliche status quo unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf. Die aktuellen Regelsätze schließen Menschen von der gesellschaftlichen Teilhabe aus. Ein Existenzminimum in unserem Sinne gewährleistet aber genau dies: Ein möglichst selbstbestimmtes Leben und die vollständige Teilhabe an der Gesellschaft. Daher fordern wir eine Neuberechnung und deutliche Erhöhung der Sozialleistungen im Falle der Arbeitslosigkeit. Die ständige Anpassung der Höhe dieser Sozialleitungen muss dabei an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt sein. Denkbar wäre, zur Ermittlung und Anpassung der Höhe eine Sachverständigenkommission zu beauftragen, wie es der DGB vorschlägt.

 

Umbrüche im Erwerbsleben abfedern

 

Neben der Erhöhung der Regelsätze ist es unserer Meinung nach eine der wichtigsten Aufgaben des Sozialstaats zu verhindern, dass Menschen überhaupt auf diese Regelsätze angewiesen sind. Dazu ist der bereits beschriebene Paradigmenwechsel unabdingbar. Der Sozialstaat selbst muss aktiv werden und die Energie und Ressourcen, die er bisher darauf verwendet, Menschen mit Sanktionen zu drohen und diese durchzusetzen, dafür einsetzen, dass Menschen Qualifizierungsmöglichkeiten erhalten. Neben einem Recht auf Arbeit fordern wir folgerichtig ein Recht auf Weiterbildung.

 

Aufgrund der Tatsache, dass sich unsere Wirtschaft nach wie vor in einem grundlegenden und vielleicht ständigen Wandel befindet, wird es auch in Zukunft und teilweise verstärkt zu Umbrüchen im individuellen Erwerbsleben kommen. Hier hat der Sozialstaat die Aufgabe, Menschen präventiv vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Damit er diese Aufgabe wahrnehmen kann, muss sich die Agentur für Arbeit zu einer Agentur für Arbeit und Qualifizierung entwickeln. Dort haben Menschen dann ein Anrecht auf intensive Beratung, Betreuung und Vermittlung, um erst gar nicht von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein. Und in den Fällen, in denen dies dennoch geschieht, darf dies nicht so zügig wie bisher das Abrutschen in den Leistungsbezug des ALG II bedeuten oder zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses deutlich unterhalb der eigenen Qualifikation.

 

Daher fordern wir

 

  • eine deutlich längere Bezugsdauer des ALG I von bis zu vier Jahren.
  • eine Mindesthöhe des ALG I von 850 €.
  • eine Reform der Anwartschaftszeiten und Rahmenfristen, die Grundvoraussetzung für den Bezug des ALG I sind. Wer in einer Rahmenfrist von drei Jahren sechs Beitragsmonate nachweisen kann, darf kein Fall für das ALG II sein. Dies ist insofern ein absolutes Gebot der Gerechtigkeit, als es im Moment zahlreiche Beschäftigte in der Leiharbeit und in befristeten Arbeitsverhältnissen gibt, die zwar Beiträge leisten, aber sofort in die Grundsicherung fallen, sobald sie ihre Arbeit verlieren.
  • die Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten als Beschäftigungszeiten. Wenn wir über Umbrüche im Erwerbsleben sprechen, muss dies explizit auch aus einer feministischen Perspektive geschehen. Gerade Frauen* sind aufgrund der Tatsache, dass sie nach wie vor einen Großteil der unbezahlten Erziehungs- und Pflegearbeit leisten, besonders stark von Armut betroffen, weil diese nicht berücksichtigt bzw. für selbstverständlich gehalten wird und sie dadurch häufig keinen Anspruch auf das ALG I haben.
  • eine Reform der Zumutbarkeitsregelungen bei der Jobvermittlung. In den ersten Jahren der Arbeitslosigkeit dürfen nur Jobs, die dem eigenen Qualifikationsniveau entsprechen, als zumutbar gelten.
  • ein Recht auf einen sozialversicherungspflichtigen, tariflich bezahlten Arbeitsplatz im sozialen Arbeitsmarkt insbesondere für Menschen, bei denen Langezeitarbeitslosigkeit droht oder bereits eingetreten ist.

 

Arbeit muss anständig entlohnt werden!

 

Ein weiterer untragbarer Zustand im aktuellen Hartz IV-System ist die Tatsache, dass über ein Viertel der ALG II-Bezieher*innen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Über eine Millionen Menschen gehen teilweise sogar Vollzeit einer Arbeit nach, von der sie nicht leben können und daher auf zusätzliche Unterstützung des Sozialstaats angewiesen sind. In vielen Fällen subventioniert die Solidargemeinschaft Billiglöhne, weil manche Unternehmen nicht willens sind, Arbeit anständig zu entlohnen.

 

Um diesem Zustand ein Ende zu bereiten, fordern wir

 

  • auf der Lohnseite eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns, sodass Arbeitnehmer*innen nicht mehr auf aufstockende Leistungen angewiesen sind, die Stärkung der Tarifbindung und die Erleichterung von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
  • in Bezug auf den Sozialstaat eine deutliche Entschärfung der Anrechnung des selbstverdienten Einkommens einer Person auf Hartz IV, damit Menschen, die arbeiten gehen, mehr von ihrem Lohn bleibt.

 

Paradigmenwechsel auch in der Frage der Anrechnung von erspartem Vermögen

 

Nachdem bisher das Einkommen im Fokus stand, besteht eine weitere zentrale Ungerechtigkeit, von der ALG II-Empfänger*innen betroffen sind, im Zusammenhang mit ihrem ersparten Vermögen. In der Regel ist davon ohnehin nicht übermäßig viel vorhanden und dennoch sind die Betroffenen dazu aufgefordert, zunächst die mühsam ersparten Rücklagen bis zu einem sehr geringen Freibetrag aufzubrauchen, was von Behördenseite aus mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden ist. Davon betroffen ist auch das Wohneigentum, sofern dies vorhanden ist, was zu der absurden Situation führt, dass manche ALG II-Bezieher*innen ihre Wohnung, die sie selbst nutzen, verkaufen müssen, damit der Staat im Anschluss die Miete für eine kleinere Wohnung übernimmt.

 

Um diese Form des massiven Eingriffs in eine selbstbestimmte Lebensführung zu beenden, fordern wir auch in der Frage der Anrechnung von ersparten Vermögen einen Paradigmenwechsel. Wir fordern, dass in Zukunft die bürokratisch aufwendige Prüfung von Vermögenswerten entfällt und nur noch in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt wird, sodass Menschen nicht länger dazu gezwungen werden, im Falle der Arbeitslosigkeit ihr erarbeitetes Vermögen aufzubrauchen.

 

Kinderarmut bekämpfen mit einer eigenständigen Kindergrundsicherung

 

Zu guter Letzt muss eine Personengruppe in den Blick genommen werden, die sich zwar im Bezug des Arbeitslosengelds II befindet, zu einem großen Teil aber noch gar nicht arbeiten kann und darf. Ein Drittel aller Bezieher*innen von Hartz IV sind Kinder und Jugendliche, die sich teilweise ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt in Armut befinden und dort nur schwer herauskommen, trotz staatlicher Familien- und Kinderförderung. 2 Millionen Heranwachsende sind das in Zahlen, die zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen versagen. Aus diesem Grund schließen wir uns der Forderung einer eigenständigen Kindergrundsicherung an, damit Kinder und Jugendliche endlich aus dem Hartz IV-System herauskommen, in dem sie nichts verloren haben.

 

Fazit

Die hier angesprochenen Punkte ergeben zusammengenommen noch kein vollständiges Konzept zur Überwindung von Hartz IV. Aber es sind entscheidende Schritte, die unbedingt gegangen werden müssen, damit unsere Partei wieder glaubwürdig für eine solidarische und progressive Sozialpolitik steht, weil sie den Geburtsfehler der Hartz-Reformen – ihre neoliberale Ideologie – endlich begraben. Wir sind mitten in der Debatte und das ist auch gut so. Weitere Forderungen werden mit Sicherheit hinzukommen, mit weniger als dem hier Geforderten dürfen wir uns aber in jedem Fall nicht zufrieden geben.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt durch Annahme von L-01 und L-02