Ar-09 Minijobs

Die Bundestagsfraktion der SPD wird beauftragt, Arbeitsverhältnisse auf 450,- € Basis, (sogenannte Minijobs) sozialversicherungspflichtig zu stellen. Sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sind hierbei bis zu einer Summe von  450,-€ ausschließlich vom Arbeitgeber zu bezahlen.

Begründung:

Zurzeit werden von Arbeitgebern bereits erhöhte Beiträge zu Sozialversicherungen geleistet, wenn Arbeitnehmer nicht mehr als 450,- € im Monat erhalten. Es entstehen jedoch für die Arbeitnehmer hieraus keine Ansprüche an Leistungen. Es ist nicht plausibel, dass zwar Beiträge bezahlt werden, jedoch keine Leistungen entstehen können. Nur, wenn der Tätige einen Zusatzbeitrag zur Rentenversicherung zahlt, kann er einen kleinen Rentenanspruch erwerben.

 

Um den Arbeitnehmer, der ja nur ein minimales Einkommen erzielt, zu entlasten, sollen diese Beiträge zukünftig in voller Höhe ausschließlich vom Arbeitgeber zu leisten sein. Den Sozialkassen entsteht somit kein Schaden, der Arbeitnehmer ist für den Schadensfall abgesichert.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: SPD-Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die Bundestagsfraktion der SPD wird beauftragt, Arbeitsverhältnisse auf 450,- € Basis, (sogenannte Minijobs) sozialversicherungspflichtig zu stellen. Sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sind hierbei bis zu einer Summe von  450,-€ ausschließlich vom Arbeitgeber zu bezahlen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Bundestagsfraktion Eingangsbestätigung am  29.10.2019