Die Bundestagsfraktion der SPD wird beauftragt, Arbeitsverhältnisse auf 450,- € Basis, (sogenannte Minijobs) sozialversicherungspflichtig zu stellen. Sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sind hierbei bis zu einer Summe von 450,-€ ausschließlich vom Arbeitgeber zu bezahlen.
Zurzeit werden von Arbeitgebern bereits erhöhte Beiträge zu Sozialversicherungen geleistet, wenn Arbeitnehmer nicht mehr als 450,- € im Monat erhalten. Es entstehen jedoch für die Arbeitnehmer hieraus keine Ansprüche an Leistungen. Es ist nicht plausibel, dass zwar Beiträge bezahlt werden, jedoch keine Leistungen entstehen können. Nur, wenn der Tätige einen Zusatzbeitrag zur Rentenversicherung zahlt, kann er einen kleinen Rentenanspruch erwerben.
Um den Arbeitnehmer, der ja nur ein minimales Einkommen erzielt, zu entlasten, sollen diese Beiträge zukünftig in voller Höhe ausschließlich vom Arbeitgeber zu leisten sein. Den Sozialkassen entsteht somit kein Schaden, der Arbeitnehmer ist für den Schadensfall abgesichert.
Die Bundestagsfraktion der SPD wird beauftragt, Arbeitsverhältnisse auf 450,- € Basis, (sogenannte Minijobs) sozialversicherungspflichtig zu stellen. Sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sind hierbei bis zu einer Summe von 450,-€ ausschließlich vom Arbeitgeber zu bezahlen.