B-11 Universitätsabschlüsse

Die Landtagsfraktionen und die Bundestagsfraktion der SPD werden beauftragt, im Bereich der Bildungspolitik darauf hinzuwirken, dass universitäre Abschlüsse zwischen verschiedenen Universitäten in Deutschland schnellstmöglich flächendeckend gegenseitig anerkannt werden. Ferner ist die Zahl angebotener Masterstudienplätze angemessen, orientiert an der Zahl der Bachelorstudenten, weiter zu erhöhen. Über entsprechende Möglichkeiten und Wege entscheidet die Bundestagsfraktion sowie die Fraktionen der Länder, um das Ziel des Antrags bestmöglich umzusetzen.

Begründung:

Auch Jahre nach der Einführung des Bachelor-/ Mastersystems, welches das Ziel einer besseren Harmonisierung des europäischen Studiensystems und eine (inter-)nationale Mobilisierung der Studierenden hatte und hat, sind in diesem Rahmen nach wie vor viele Problemfelder auszumachen.

 

Einer dieser Punkte, die hier angegangen werden soll, ist eine weitere Harmonisierung der Studiengänge verschiedener Universitäten. Es ist nach wie vor so, dass nach dem Bachelor an Universität A nicht ohne Probleme ein Master an der Universität B begonnen werden kann, sondern vielfach noch um die Anerkennung von Kursen gekämpft werden muss – dies ist zum Teil auch reines Gutdünken der Universitäten, welche Kurse welcher anderen Universitäten  anerkannt werden, und welche nicht. Folge dessen ist, dass zunächst noch Kurse nachgeholt werden müssen, um erst im Anschluss das Studium fortgesetzt werden kann. Dies muss dringend verbessert werden, da insoweit Zeit und Kraft der Studierenden nicht so eingesetzt wird, wie es optimal möglich wäre.

 

Da der Bachelor zwar eine Grundqualifikation bietet, aber als ausschließlicher Abschluss eher selten die Anerkennung bietet, auf dessen Grundlage ein ganzes Arbeitsleben liegen kann, muss auch die Zahl der Masterplätze, orientiert an der Zahl der Bachelorstudenten, weiter erhöht werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt durch Annahme von B-13