K-04 Kommunen

Die Landtagsfraktionen und die Bundestagsfraktion der SPD werden beauftragt,

 

  1. auf ihren jeweiligen Ebenen darauf hinzuwirken, dass in Bezug auf die Zuweisung neuer Flüchtlinge die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund sowie den Kommunen verbessert, Informationsflüsse verschlankt und Neuzuweisungen vor allem zeitlich früher angekündigt werden. Die Detailumsetzung obliegt der jeweiligen Fraktion.
  2. Regelungen zu treffen, dass die Kosten abgelehnter Asylbewerber ohne Duldungsstatus, die vor einer Rückkehr in ihr Herkunftsland in einer Kommune wohnhaft sind, ganz oder zumindest deutlich überwiegend durch den Bund zu tragen sind.

 

Begründung:

Die Kommunen als unterste Ebene staatlicher Verwaltung tragen die Allzuständigkeit für sämtliche tatsächlichen Regelungen im Hinblick auf die Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen, die in die Bundesrepublik Deutschland kommen. Hierbei sollte eine gute Verzahnung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen (Bund, Land, Kreis, Kommune) gegeben sein.

 

Stattdessen kommt es vielfach zu Situationen, dass eine Zusammenarbeit nicht erfolgt. Geflüchtete Menschen, die in einer Kommune unterzubringen sind, werden in ihrer Ankunft nicht angekündigt, sondern stehen – überspitzt formuliert – „plötzlich vor dem Rathaus“. Eine solche vollkommen unzureichende Zusammenarbeit schwächt das Vertrauen in höhere staatliche Ebenen und verkompliziert darüber hinaus die Arbeit in den Kommunen, die vielfach ohnehin im Hinblick auf die MitarbeiterInnen am Rande ihrer Leistungsfähigkeit arbeiten. In Zeiten zunehmender Digitalisierung stellt eine zeitgerechte Information kein Hindernis mehr da – dies muss auch in der Zusammenarbeit von Verwaltungseinheiten umgesetzt werden.

 

Die Unterbringung und Versorgung von nach Deutschland geflüchteten Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese Aufgabe endet nicht mit dem rechtlichen Akt der Ablehnung eines Asylantrags sondern dauert fort, so lange sich die Menschen in der Bundesrepublik befinden. Vor diesem Hintergrund ist nicht einzusehen, dass im Falle der Ablehnung eines Asylantrags und eines nicht mehr gegebenen Duldungsstatus sowie der Tatsache, dass die Kommunen keinen Einfluss auf die weitere Dauer des Aufenthalts dieser Menschen in der Bundesrepublik Deutschland haben, dann ausschließlich die Kommunen für die Kosten von Unterkunft, Verpflegung etc. aufkommen – hier ist eine Regelung zu schaffen, dass auch in diesem Fall Kosten ausschließlich oder zumindest deutlich überwiegend durch den Bund zu tragen sind.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Landtagsfraktionen und die Bundestagsfraktion der SPD werden beauftragt,

 

  1. auf ihren jeweiligen Ebenen darauf hinzuwirken, dass in Bezug auf die Zuweisung neuer Flüchtlinge die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund sowie den Kommunen verbessert, Informationsflüsse verschlankt und Neuzuweisungen vor allem zeitlich früher angekündigt werden. Die Detailumsetzung obliegt der jeweiligen Fraktion.
  2. Regelungen zu treffen, dass die Kosten abgelehnter Asylbewerber ohne Duldungsstatus, die vor einer Rückkehr in ihr Herkunftsland in einer Kommune wohnhaft sind, ganz oder zumindest deutlich überwiegend durch den Bund zu tragen sind.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Landtagsfraktion NRW Eingangsbestätigung am  29.10.2019