F-04 SPD weiblicher machen – satzungsgemäße Quotenregelung und Gleichstellungsplan umsetzen!

Die NRWSPD setzt die satzungsgemäße Geschlechterquote für Mehrpersonengremien umfassend um. Auf allen Ebenen vom Ortsverein bis zum Landesvorstand muss die Geschlechterquote eingehalten werden. Bei Mandaten auf kommunaler, Landes-, Bundes- und Europaebene muss mindestens die 40% Geschlechterquote bei den Wahlkreisen eingehalten werden. Alle Listen sind paritätisch aufzustellen.

 

Um diese Ziele zu erreichen und nachzuhalten, wird die NRWSPD alle zwei Jahre zum Wahlparteitag einen Gleichstellungsplan in Anlehnung an den Gleichstellungsbericht auf Bundesebene veröffentlichen.

Mit Hilfe eines Ampelsystems werden Erfolge und Verbesserungspotenzial für die Gleichstellung in der Partei aufzeigt. Der Landesvorstand der NRWSPD fordert die Unterbezirke, Kreisverbände und andere Gliederungen auf, ebenfalls einen solchen Plan aufzustellen. Inhalt sollen u.a. die Anzahl und der prozentuale Anteil von Frauen und Männern in Funktionen und Mandaten sein sowie die Veränderungen, d.h. aktueller Stand auf allen Ebenen vor dem 1. Bericht. Zudem sollen Initiativen und Projekte des Vorstandes aufgeführt werden, mit denen die Mitarbeit von Frauen gefördert werden.

Begründung:

Seit vielen Jahren stagniert die Zahl der weiblichen SPD-Mitglieder. Obwohl wir seit Jahrzehnten eine Geschlechterquote haben, es immer wieder gute Vorsätze gab, Frauen für die SPD zu gewinnen und Frauen besonders zu fördern, hat sich an diesem Umstand zu wenig verändert. Immer noch fällt es vielen Ortsvereinen, Unterbezirken und anderen Gliederungen schwer, Frauen für Vorstandsposten oder Kommunalpolitik zu gewinnen und zu halten.

 

Beispiele gibt es bereits in einigen Unterbezirken wie Köln, Wuppertal und Bielefeld.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Zeilen 9-16 teilweise erledigt durch SPD-Organisationsstatut, Wahlordnung und Satzung NRWSPD, sowie teilweise erledigt durch die neue Formulierung zum Paritätsgesetz im Leitantrag L-01 durch Übernahme der Formulierung aus dem O-06 (NRW Jusos, Seite 111, Zeilen 73-76 in der Fassung der Antragskommission)

 

Annahme Gleichstellungsplan Zeilen 18-21

 

Streichen der Zeilen 22-32

Beschluss: Überweisung an den Landesparteirat
Text des Beschlusses:

Antragstext:

Die NRWSPD setzt die satzungsgemäße Geschlechterquote für Mehrpersonengremien umfassend um. Auf allen Ebenen vom Ortsverein bis zum Landesvorstand muss die Geschlechterquote eingehalten werden. Bei Mandaten auf kommunaler, Landes-, Bundes- und Europaebene muss mindestens die 40% Geschlechterquote bei den Wahlkreisen eingehalten werden. Alle Listen sind paritätisch aufzustellen.

 

Um diese Ziele zu erreichen und nachzuhalten, wird die NRWSPD alle zwei Jahre zum Wahlparteitag einen Gleichstellungsplan in Anlehnung an den Gleichstellungsbericht auf Bundesebene veröffentlichen.

Mit Hilfe eines Ampelsystems werden Erfolge und Verbesserungspotenzial für die Gleichstellung in der Partei aufzeigt. Der Landesvorstand der NRWSPD fordert die Unterbezirke, Kreisverbände und andere Gliederungen auf, ebenfalls einen solchen Plan aufzustellen. Inhalt sollen u.a. die Anzahl und der prozentuale Anteil von Frauen und Männern in Funktionen und Mandaten sein sowie die Veränderungen, d.h. aktueller Stand auf allen Ebenen vor dem 1. Bericht. Zudem sollen Initiativen und Projekte des Vorstandes aufgeführt werden, mit denen die Mitarbeit von Frauen gefördert werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:

Annahme in der Fassung der Antragskommission

Zeilen 9-16 teilweise erledigt durch SPD-Organisationsstatut, Wahlordnung und Satzung NRWSPD, sowie teilweise erledigt durch die neue Formulierung zum Paritätsgesetz im Leitantrag L-01 durch Übernahme der Formulierung aus dem O-06 (NRW Jusos, Seite 111, Zeilen 73-76 in der Fassung der Antragskommission)

 

Annahme Gleichstellungsplan Zeilen 18-21

 

Streichen der Zeilen 22-32

Beschluss-PDF: