K-05 Kommunale Interessenvertretung u.a. für Menschen mit Behinderungen - Änderung des § 27a der Gemeindeordnung

Der Landesparteitag fordert den Landesvorstand und die Landtagsfraktion auf, die Initiative zu einer verbindlicheren Ausgestaltung des § 27a der Gemeindeordnung zu ergreifen:

 

Anstelle der bisherigen Fassung

 

„Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden.“

 

erhält § 27a demnach folgenden Wortlaut:

 

„Die Gemeinde bildet zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen und bestellt Beauftragte. Das Nähere wird durch Satzung geregelt.“

Begründung:

Die Kommunen sind ein zentraler Ort für die Daseinsvorsorge ihrer Bürgerinnen und Bürger und damit auch für die Gestaltung inklusiver Lebensverhältnisse. Es entspricht dem schon traditionellen Selbstverständnis der SPD, Menschen an Entscheidungen, von denen sie betroffen sind, zu beteiligen. Für Menschen mit Behinderungen in NRW schlägt sich dies nicht zuletzt im Inklusionsstärkungsgesetz sowie seinem Artikel 1, dem Inklusionsgrundsätzegesetz, nieder. Unter sozialdemokratischer Führung wurde NRW damit zum Vorreiter einer inklusiven Politik für Menschen mit Behinderungen, während hier durch die neue Landesregierung erhebliche Rückschritte in der praktischen Politik und im „Inklusionsklima“ drohen.

 

Die ebenfalls von der früheren Landesregierung initiierten Projekte „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen stärken“ und „Mehr Partizipation wagen“ haben allerdings auch gezeigt, wie mühsam sich die Verankerung politischer Partizipation auf kommunaler Ebene gestaltet. Nach wie vor gibt es in vielen Kommunen Nordrhein-Westfalens eine ungenügende oder sogar gar keine Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen. Daher gilt es, § 27a der Gemeindeordnung verbindlicher zu gestalten. Eine solche Änderung kommt zudem nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch anderen gesellschaftlichen Gruppen zugute. Trotz aller Wahl- und Akzeptanzverluste der letzten Jahre ist die SPD in NRW kommunal noch am stärksten vertreten. Insofern bietet sich auf einem solchen Wege auch die Chance, verlorene Glaubwürdigkeit und verlorenes Vertrauen im Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen vor Ort zurück zu gewinnen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: SPD-Landtagsfraktion NRW
Beschluss: Überweisung an SPD-Landtagsfraktion NRW
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag fordert den Landesvorstand und die Landtagsfraktion auf, die Initiative zu einer verbindlicheren Ausgestaltung des § 27a der Gemeindeordnung zu ergreifen:

 

Anstelle der bisherigen Fassung

 

„Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden.“

 

erhält § 27a demnach folgenden Wortlaut:

 

„Die Gemeinde bildet zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen und bestellt Beauftragte. Das Nähere wird durch Satzung geregelt.“

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Landtagsfraktion NRW