O-09 Barrierefreiheit für die Landesgeschäftsstelle der NRWSPD in Düsseldorf und für die Geschäftsstellen der SPD in den Unterbezirken/Kreisverbänden in NRW, sowie für alle von der NRWSPD und deren Unterbezirken/Kreisverbänden vorgehaltenen Veranstaltungsräume und ausgerichteten Seminare und Veranstaltungen auf Landes- und Kommunalebene

Alle Räumlichkeiten, d. h. die Landesgeschäftsstelle der NRWSPD, Geschäftsstellen der Unterbezirke/Kreisverbände der SPD in NRW, für Seminare und Veranstaltungen, die von der Landes- oder Regional- sowie Unterbezirksebene/Kreisverbände der SPD in NRW genutzt werden, sind barrierefrei auszurichten oder nur als solche anzumieten.

 

Dabei soll sich die Qualität der Barrierefreiheit an der Begriffsbestimmung des BGG NRW (Behindertengleichstellungsgesetz) ausrichten.

 

Neben der umfassenden baulichen Barrierefreiheit sollen in Zukunft auch alle Veranstaltungen der SPD auf Landes- Regional- und Kommunalebene barrierefrei gestaltet werden, d. h., barrierefreie Informationsweitergabe und Informationsvermittlung, barrierefreie Gestaltung des Ablaufes.

 

Diese genannten Forderungen soll die Landesgeschäftsstelle in eigener Verantwortung umsetzen und der Landesparteitag sowie der Landesvorstand der NRWSPD soll in Zusammenarbeit mit der Landesgeschäftsstelle auf die Regional- und Unterbezirks- Kreisverbandsgeschäftsstellen einwirken, dass diese die Barrierefreiheit umfassend umsetzen. Die Landesgeschäftsstelle hat einmal im Jahr zu überprüfen, inwieweit die jeweiligen Gliederungen der Partei der Umsetzung nachkommen. Bis spätestens 2022 soll die Umsetzung abgeschlossen sein.

Begründung:

Hinsichtlich der Barrierefreiheit, wie oben genannt, gibt es noch nach wie vor in NRW große Lücken, die Räumlichkeiten und Veranstaltungsorte betreffen, die die SPD in ihren jeweiligen Gliederungen nutzt. Obwohl inzwischen klare Vorgaben gemäß des BGG NRW bestehen, gibt es nach wie vor Geschäftsstellen in den Unterbezirken/Kreisverbänden, die noch nicht barrierefrei sind oder nur sehr eingeschränkt auf gehbehinderte Menschen bezogen sind. In den meisten Fällen sind bauliche Maßnahmen, die sensorisch eingeschränkte Menschen berücksichtigen, nicht umgesetzt (z. B. taktile Merkmale, Bodenindikatoren, schallschluckende Elemente, Induktionsschleifen, Mikroportanlagen, Sprachausgabe in Fahrstühlen usw.). Dies betrifft auch die Landesgeschäftsstelle.

 

Darüber hinaus werden in den meisten Fällen die von den jeweiligen Gliederungen der NRWSPD ausgerichteten Veranstaltungen für Menschen mit Behinderung nicht umfassend barrierefrei und im Sinne der gleichberechtigten Teilhabe gestaltet. Zum Beispiel werden Tischvorlagen mit Grafiken spontan ausgelegt, die sehbehinderte und blinde Menschen nicht lesen können, ein digitaler Ersatz steht meistens nicht zur Verfügung, öffentliche Veranstaltungen der NRWSPD werden nicht optional in leichter Sprache kommuniziert, es werden in einem Raum mehrere Arbeitsgruppen durchgeführt mit hohem Geräuschpegel, was dazu führt, dass hörbehinderte Menschen nichts akustisch verstehen und nicht daran teilnehmen können usw.

 

Es ist für den bevorstehenden Kommunalwahlkampf 2020 mit vielen Veranstaltungen daher zwingend notwendig, sowohl die Parteimitglieder mit Behinderung, als auch potentielle Wähler*innen mit Behinderung nicht aufgrund baulicher oder gestalterischer Barrieren auszuschließen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Zeilen 6 bis 43 ersetzen durch:

 

Barrierearmut sicherstellen

 

Der Neubau der Landesgeschäftsstelle der NRWSPD in Düsseldorf der NRWSPD wird barrierearm sein. Die Geschäftsstellen der Kreisverbände und Unterbezirke werden aufgefordert, sofern sie im Eigentum der SPD sind und die baulichen Voraussetzungen vorliegen, Möglichkeiten zum barrierearmen Umbau zu prüfen. Neubauten müssen barrierearm sein. Bei Neuanmietungen muss auf Barrierearmut geachtet werden.

 

Veranstaltungs- und Seminarräume des Landesverbandes der NRWSPD sollen barrierarm sein. Die Unterbezirke und Kreisverbände werden aufgefordert ebenfalls auf barrierearme Veranstaltungs- und Seminarräume zu achten.

Beschluss: Überweisung an den Landesparteirat
Text des Beschlusses:

Antragstext:

Alle Räumlichkeiten, d. h. die Landesgeschäftsstelle der NRWSPD, Geschäftsstellen der Unterbezirke/Kreisverbände der SPD in NRW, für Seminare und Veranstaltungen, die von der Landes- oder Regional- sowie Unterbezirksebene/Kreisverbände der SPD in NRW genutzt werden, sind barrierefrei auszurichten oder nur als solche anzumieten.

 

Dabei soll sich die Qualität der Barrierefreiheit an der Begriffsbestimmung des BGG NRW (Behindertengleichstellungsgesetz) ausrichten.

 

Neben der umfassenden baulichen Barrierefreiheit sollen in Zukunft auch alle Veranstaltungen der SPD auf Landes- Regional- und Kommunalebene barrierefrei gestaltet werden, d. h., barrierefreie Informationsweitergabe und Informationsvermittlung, barrierefreie Gestaltung des Ablaufes.

 

Diese genannten Forderungen soll die Landesgeschäftsstelle in eigener Verantwortung umsetzen und der Landesparteitag sowie der Landesvorstand der NRWSPD soll in Zusammenarbeit mit der Landesgeschäftsstelle auf die Regional- und Unterbezirks- Kreisverbandsgeschäftsstellen einwirken, dass diese die Barrierefreiheit umfassend umsetzen. Die Landesgeschäftsstelle hat einmal im Jahr zu überprüfen, inwieweit die jeweiligen Gliederungen der Partei der Umsetzung nachkommen. Bis spätestens 2022 soll die Umsetzung abgeschlossen sein.

 

Empfehlung der Antragskommission:

Annahme in der Fassung der Antragskommission

Antragstext ersetzen durch:

 

Barrierearmut sicherstellen

 

Der Neubau der Landesgeschäftsstelle der NRWSPD in Düsseldorf der NRWSPD wird barrierearm sein. Die Geschäftsstellen der Kreisverbände und Unterbezirke werden aufgefordert, sofern sie im Eigentum der SPD sind und die baulichen Voraussetzungen vorliegen, Möglichkeiten zum barrierearmen Umbau zu prüfen. Neubauten müssen barrierearm sein. Bei Neuanmietungen muss auf Barrierearmut geachtet werden.

 

Veranstaltungs- und Seminarräume des Landesverbandes der NRWSPD sollen barrierarm sein. Die Unterbezirke und Kreisverbände werden aufgefordert ebenfalls auf barrierearme Veranstaltungs- und Seminarräume zu achten.

 

Beschluss-PDF: