- Die SPD-Bundestagsfraktion und die Vertreter der SPD in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in der Abgabenordnung (AO) eine Klarstellung dahingehend erfolgt, dass die Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung der Annahme eines gemeinnützigen Zwecks nicht entgegensteht. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung des demokratischen Staatswesens und der demokratischen Willensbildung in der Gesellschaft verpflichten nicht auf eine gesellschaftspolitische Neutralität.
- Der Landesverband bringt diesen Antrag als Antrag der NRWSPD auf dem nächsten Bundesparteitag ein.
Diese Klarstellung würde die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Attac-Urteil (Urteil vom 10. Januar 2019 – V R 60/17) korrigieren. Der Bundesfinanzhof unterscheidet darin zwischen Organisationen, die gemeinnützige Sachzwecke wie Umweltschutz verfolgen und solchen, die übergeordnete Zwecke wie „Volksbildung“ oder das „demokratische Gemeinwesen“ fördern. Die erstgenannten dürfen in begrenztem Rahmen auch politisch Einfluss nehmen, die letzteren müssen politisch neutral sein.
Hieraus folgte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Attac Trägervereins e.V.
Diese Sichtweise folgt einem überkommenen und im Kern demokratiewidrigen und antipluralistischen Verständnis von Gemeinnützigkeit. Richtigerweise haben Parteien kein Monopol bei der politischen Willensbildung, sondern sie und der demokratische Diskurs sind angewiesen auf Impulse aus der Zivilgesellschaft. Meinungsstarke zivilgesellschaftliche Organisationen, die nicht der gleichen Logik des politischen Agierens wie Parteien unterliegen, dienen in einer funktionierenden Demokratie als Frühwarnsystem für Fehlentwicklungen. Die Forderung nach Neutralität ist apolitisch und verkennt, dass Auffassungen, Positionen und Darstellungen immer abhängig von Wertungen sind und es Neutralität in ihrer Reinform gar nicht geben kann. Der Wert für die Demokratie von meinungsstarken zivilgesellschaftlichen Organisationen ergibt sich nicht aus deren Neutralität, sondern daraus, dass sie neue Argumente und Perspektiven in den demokratischen Diskurs einspeisen. Solche zivilgesellschaftlichen Impulse können auch ein Gegengewicht darstellen zu den tatsächlichen und vermeintlichen Systemzwängen des kapitalistischen Systems.
Der skizzierte Beitrag zur Vitalität der Demokratie rechtfertigt eine steuerliche Begünstigung, weil damit ein Zweck erfüllt wird, der seinem Gewicht nach den anderen anerkannten gemeinnützigen Zwecken (Brauchtum etc.) ebenbürtig ist. Gerade Organisationen, die Sichtweisen vertreten, die sich auch gegen die Interessen potenter Kapitalfraktionen richten, sind in besonderem Maße auf eine steuerliche Begünstigung angewiesen. Im Klartext: Arbeitgebernahes Lobbying wird es immer geben, aber kapitalismuskritische Organisationen nicht unbedingt.
Selbstverständlich soll es wie bisher dabei bleiben, dass eine Gemeinnützigkeit nicht gegeben ist, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zu Gute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann (§ 52 Ab. 1 Satz 2 Abgabenordnung).
Die Forderung nach Neutralität ist überdies verfehlt, weil sie eine einschüchternde Wirkung auf zivilgesellschaftliche Organisationen haben wird. Da Neutralität immer im Auge des Betrachters liegt (s.o.), würde eine Vielzahl von Organisationen Gefahr laufen, wegen Neutralität den Status der Gemeinnützigkeit zu verlieren und sich möglicherweise aus diesem Grund nur zurückhaltend äußern. Illustrieren lässt sich diese Gefahr an der Forderung der CDU, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe zu überprüfen.
Die SPD sollte sich an die Seite der zivilgesellschaftlichen Organisationen stellen und für Rechts- und Planungssicherheit sorgen. Demokratie lebt vom Diskurs und von einem lebendigen Meinungskampf.
- Die SPD-Bundestagsfraktion und die Vertreter der SPD in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in der Abgabenordnung (AO) eine Klarstellung dahingehend erfolgt, dass die Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung der Annahme eines gemeinnützigen Zwecks nicht entgegensteht. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung des demokratischen Staatswesens und der demokratischen Willensbildung in der Gesellschaft verpflichten nicht auf eine gesellschaftspolitische Neutralität.
- Der Landesverband bringt diesen Antrag als Antrag der NRWSPD auf dem nächsten Bundesparteitag ein.