Ar-14 Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen zügig erleichtert werden, auch gegen den Willen der Arbeitgeberverbände. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, dies zu unterstützen oder durch einen eigenen Gesetzesentwurf zügig in die Wege zu leiten. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages für den Einzelhandel hat dabei höchste Priorität.

Begründung:

Bereits im Jahr 2017 hat die Gewerkschaft ver.di die Kampagne „Einer für alle“ gestartet und auch medienwirksam auf die Missstände im Einzelhandel hingewiesen.

Die Mehrzahl der Beschäftigten im Einzelhandel, nämlich 70%,  sind Frauen. Zumeist sind sie in Teilzeit beschäftigt oder als sog. „geringfügig Beschäftigte“ (450,00 Euro Jobs) eingesetzt. 2/3 der Beschäftigten im Einzelhandel waren im Jahr 2017 derartig angestellt. Zunehmend ist darüber hinaus festzustellen, dass einzelne Bereiche durch Werkverträge ausgelagert werden, so zum Beispiel durch die sog. Regalauffüllerfirmen. Neben der Arbeitsverdichtung durch immer größer zu betreuende Flächen durch jede und jeden Einzelnen ArbeitnehmerIn im Einzelhandel, durch die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten bis weit in die Abendstunden auch am Wochenende, wird der Konkurrenzdruck der Unternehmen einzig und allein auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen ausgefochten. Das Argument, dass der online – Handel Existenzen im Einzelhandel ansonsten bedrohen würde, mag in Einzelfällen sogar zutreffen. Nicht wenige der Unternehmen sind aber selbst im online- Handel aktiv.

 

Entsprechend absehbar ist schon heute, dass die Mehrzahl der Beschäftigten nicht nur von Altersarmut bedroht sind, sondern diese tatsächlich für sie eintreten wird, zumal zunehmend Unternehmen aus dem Tarif flüchten und Mitbestimmung unterbinden.

 

Schon heute sind viele der Beschäftigten im Einzelhandel sog. „Aufstocker“ oder wohngeldberechtigt.

Geiz mag geil sein; am Ende aber zahlt die Allgemeinheit für die Gewinnmaximierung der immer weiteren Konzentration auf wenige Großunternehmen.

Daher ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Tarifverträge – nicht nur im Einzelhandel – auch gegen den Willen der Arbeitgeberverbände ein wirksames Mittel, um diese Missstände zu beheben.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt durch Annahme von L-01

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen zügig erleichtert werden, auch gegen den Willen der Arbeitgeberverbände. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, dies zu unterstützen oder durch einen eigenen Gesetzesentwurf zügig in die Wege zu leiten. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages für den Einzelhandel hat dabei höchste Priorität.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Bundestagsfraktion Eingangsbestätigung am 29.10.2019